APA - Austria Presse Agentur

Prozess in Graz: Steirer schlug mit Hammer auf Ehefrau ein

Ein 43-jähriger Steirer hat sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Der Mann soll seine Ehefrau im Dezember des Vorjahres schwer verletzt und mit einem Zimmererhammer zumindest einmal auf den Kopf geschlagen haben. Der Verteidiger des Mannes sprach von einer Affekthandlung und plädierte auf versuchten Totschlag. Der Beschuldigte gestand die Schläge. Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

Bis zur Tat im Dezember in der oststeirischen Gemeinde Ilz war der Angeklagte unbescholten. Vorherige Beziehungen und eine Ehe scheiterten, aber er kümmerte sich teils allein um die Obsorge der Kinder, schilderte er dem vorsitzenden Richter Christoph Lichtenberg und den Geschworenen. Er schlitterte aber in ein Burn-out und als die Corona-Pandemie ausbrach, zog er sich immer weiter zurück, verweigerte die Schutzimpfung und verfiel offenbar in Depressionen, weil es nach der Kündigung seines Jobs finanziell immer schwieriger wurde. Das brachte auch Schwierigkeiten und Streit in seine zweite Ehe. Seit September spielte er immer öfter mit dem Gedanken sich selbst das Leben zu nehmen.

Schließlich schaukelte sich die Situation im Dezember des Vorjahres hoch, beschrieb Staatsanwältin Marina Murko in ihrem Eröffnungsplädoyer. Am Tag vor der Tat unternahm der Beschuldigte gleich mehrere, sehr ernsthaft durchgeführte Suizidversuche, wobei er zuletzt von seiner Frau, einer Krankenschwester, davon abgehalten wurde. Eine Alarmierung der Rettung verweigerte er jedoch aus Scham, wie er sagte. Stattdessen kam es tags darauf neuerlich zum Streit mit seiner Frau.

Das spätere Opfer hatte nämlich mit anderen Männern auf Datingplattformen Kontakt aufgenommen, weil das Paar mehr Schwung in sein Liebesleben bringen wollte. Als sie dann mit einem der Männer auch über private Probleme sprach, sei er eifersüchtig geworden. "Er holte ein Messer, hielt es ihr an den Hals und sagte: 'Du gehörst abgestochen, du Drecksau'", sagte die Staatsanwältin. Als der achtjährige Sohn der Frau ins Zimmer kam, habe der Angeklagte das Messer versteckt. Während die Mutter den Kleinen wieder ins Kinderzimmer brachte, schrieb der Beschuldigte mehrere Abschiedsbriefe.

Als er mit dem Auto seiner Frau zu einer Brücke fahren wollte, um sich von dieser hinunterzustürzen, entbrannte erneut eine Rauferei um den Schlüssel. Dabei stieß er das Opfer mehrfach heftig mit dem Kopf gegen eine Wand. Letztlich ging er zu Fuß zu besagter Brücke und hoffte seinen Angaben zufolge, dass seine Frau kommt und ihn holt. Das tat sie allerdings nicht. Sie versorgte ihre Verletzungen, schilderte sie bei einer kontradiktorischen Einvernahme, deren Inhalte per Video eingespielt wurden.

Dass sie nicht zu ihm zur Brücke kam, machte den Beschuldigten noch wütender und er ging zurück zum Haus. Seine Frau hatte sich in der Zwischenzeit darin eingesperrt, doch der 43-Jährige fand einen Zimmererhammer und schlug damit ein Fenster ein. Danach ging er damit auf seine Frau los und schlug ihr damit auf den Kopf.

"Damit hätte er sie töten können und er wollte das auch", war die Staatsanwältin überzeugt. Laut dem Gerichtsmediziner war es "ein glücklicher Zufall", dass keine lebensbedrohlichen Verletzungen aufgetreten sind, denn der Hammer traf eine dickere Stelle der Schädeldecke. Nur sechs Zentimeter daneben wäre die schwächste Stelle des Schädels, die Schläfe, gewesen.

"Ich liebe meine Frau noch immer, aber die Beziehung war Gift", gab der Beschuldigte vor Gericht an. Er gestand sämtliche Schläge und Tritte, meinte aber auch, seiner Frau sei es gleichgültig gewesen, dass er sich umbringen wollte. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl sagte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einem "massiven Regungszustand in einer suizidalen Krise" war. Seine Zurechnungsfähigkeit war daher war deutlich reduziert, aber noch vorhanden. Angesichts der Vorgeschichte mit den mehrfachen Suizidversuchen meinte der Gutachter: "Hier hat jemand Hilfe gesucht, die er nicht erhalten hat."

Am Nachmittag müssen nun die Geschworenen entscheiden, ob es sich neben der gefährlichen Drohung und den Körperverletzungen auch um einen Mordversuch oder doch um einen versuchten Totschlag gehandelt hat.