Prozess um 15-jähriges Wiener Cyber-Grooming-Opfer

Snapchat wirkte bei Ausforschung des Angeklagten mit
Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch ein Fall von Cyber-Grooming - das gezielte Manipulieren minderjähriger Opfer im Internet zur Begehung sexuell motivierter Übergriffe - verhandelt worden.

Ein 15-jähriges Mädchen hatte im vergangenen November im Instant-Messenger-Dienst Snapchat einen Burschen kennengelernt, der sie derart unter Druck setzte, dass sie ihm am Ende mehrere Videos übermittelte, die sie bei der Vornahme geschlechtlicher Handlungen zeigten.

Mädchen fertigte Sex-Videos an

Zunächst hatte der junge Mann mit der Betroffenen ein unverfängliches Gespräch geführt, an dessen Ende er um ein Foto ihres entblößten Oberkörpers bat. Laut Anklage schickte ihm das Mädchen ein solches freiwillig. Damit baute der Bursch dann eine Drohkulisse auf. Am nächsten Tag forderte er weitere Fotos. Als die 15-Jährige sich weigerte, drohte er ihr mit der Veröffentlichung des ersten Bildes sowie ihrer Handy-Nummer und Wohnanschrift. "Er ist recht aggressiv vorgegangen. Sie hat sich dem Druck gebeugt", schilderte die Staatsanwältin. In weiterer Folge brachte der Bursch die 15-Jährige dazu, dass sie mehrere Sex-Videos anfertigte und ihm diese zukommen ließ.

Nach einigen Tagen vertraute sich die verzweifelte 15-Jährige einer Freundin an. Diese überzeugte sie, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Bei den polizeilichen Ermittlungen kooperierte Snapchat mit den Strafverfolgungsbehörden, so dass ein 19 Jahre alter Kochlehrling als Tatverdächtiger ausgeforscht und zur Anklage gebracht werden konnte.

Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren hatte der 19-Jährige die Täterschaft bestritten und versichert, er sei Opfer einer Verwechslung. Vor einem Schöffensenat legte er nun allerdings ein Geständnis ab. "Er weiß nicht genau, warum er das gemacht hat", sagte seine Verteidigerin. Ihrem Mandanten sei die Sache "sehr unangenehm".

Vor der Beschuldigteneinvernahme wurde auf Antrag des Rechtsvertreters der 15-Jährigen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verhandlung musste während der Befragung des Angeklagten dann in einen anderen Saal verlegt werden, da im ursprünglichen Verhandlungssaal aufgrund der Bauarbeiten - das Landesgericht wird derzeit bei laufendem Betrieb einer Bestandssanierung unterzogen - kaum ein Wort zu verstehen war.

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