Prozess um Anlagebetrug mit angeblich 21.000 Geschädigten
Die Angeklagten sollen ein Geschäftsmodell entwickelt haben, "das von Beginn an nichts Anderes als eine Luftnummer war", wie Oberstaatsanwalt Marcus Schmitt sagte. Inkriminierter Schaden: 34,9 Mio. Euro.
Ein Schöffensenat muss sich in den kommenden Monaten - die Verhandlung geht am 8. Jänner weiter - mit der Investmentmöglichkeit beschäftigen, die ein 67-jähriger Ex-UNO-Soldat und ehemaliger Konsul in Brasilien sowie ein in Österreich lebendes Ehepaar entwickelt haben - unter Einbindung von Steuerberatern, Rechtsexperten und Unternehmensberatern, wie deren Verteidiger Klaus Ainedter betonte. Der Ex-Konsul, der mit einer deutlich jüngeren Frau in Guyana lebt, soll dort eine Goldmine gekauft haben und ein lebenslanges Schürfrecht besitzen. Mit einer Firma soll er dann Anlegern, die ausreichend Vermögen besaßen, Investments in das dort abgebaute Gold schmackhaft gemacht haben. Die Gesellschaft des mitangeklagten Ehepaars - die beiden kümmerten sich um den Vertrieb - schaltete wiederum Werbe-Videos, in denen "Das wahre Geld ist Gold" verheißen wurde. Rabatte von drei bis zu 50 Prozent wurden versprochen, falls man auf keine konkreten, fix vereinbarten Liefertermine aus Guyana bestand.
"Von Anfang an gab es keinen tauglichen Businessplan", urgierte Oberstaatsanwalt Schmitt zu Beginn der Verhandlung. Die Angeklagten hätten mit bedingtem Betrugsvorsatz gehandelt - ihnen hätte klar sein müssen, dass das Ganze "betriebswirtschaftlich nicht funktionieren konnte." In Guyana sei gar keine Geschäftstätigkeit entfaltet worden, die Firma des Ex-Konsuls habe nur zwei Angestellte gehabt. "Tausende Anleger warten auf ihr Gold. Das Gold ist nicht gekommen, es wird auch morgen nicht kommen, es wird gar nicht kommen", prophezeite Schmitt.
Die WKStA stützt sich bei ihrer Anklage auf das Gutachten eines Buchsachverständigen, das Schmitt als "vernichtend" bezeichnete. Das Gutachten sei "unvollständig, in sich widersprüchlich, aktenwidrig, beweiswürdigend und falsch", konterte Verteidiger Klaus Ainedter. Er lehnte den Sachverständigen aus Befangenheitsgründen und wegen Voreingenommenheit ab. Man sei "Lichtjahre" von einem Betrug entfernt.
Ainedter bezeichnete den 67-jährigen Hauptangeklagten als "Indiana Jones aus Österreich". Dessen Mine existiere, es werde dort auch aktuell Gold abgebaut, verwies Ainedter auf ein geologisches Gutachten: "In der Mine liegt tonnenweise Gold." Sämtliche Anleger würden ihr Gold erhalten, sicherte der Verteidiger zu. Das Ganze sei Interessentinnen und Interessenten klipp und klar als "Risikogeschäft" mit der Möglichkeit eines Totalverlustes ausgewiesen worden: "Es gibt keinen Täuschungsvorsatz. Es gibt keinen Bereicherungsvorsatz. Es gibt keinen Schaden."
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