APA - Austria Presse Agentur

Prozess um Bestechungsversuch in Wiener Impfcontainer

Eine Frau hat sich wegen eines Bestechungsversuchs im Zusammenhang mit der Schutzimpfung gegen Covid-19 am Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen.

Die Frau hatte am 11. November 2021 in einem Impfcontainer in Wien-Liesing einem Arzt 300 Euro angeboten, wenn er sie als geimpft ins Impfregister eintrage und ihr die Impfung erspare.

Angeklagte war geständig

Die Angeklagte war am Mittwoch zur versuchten Bestechung von Bediensteten und Fälschung eines Beweismittels geständig. "Die Stimmung war damals düster", erinnerte ihr Verteidiger an die Zeit, als die Pandemie und Schlagwörter wie Corona-Zahlen, Lockdown und Verkehrsbeschränkungen die Schlagzeilen dominierten. Die triste Situation habe die wirtschaftliche Existenz der Familie seiner Mandantin bedroht. Die Frau habe keinen Job gefunden, weil potenzielle Arbeitgeber einen Impfnachweis gegen Covid-19 verlangt hätten.

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300 Euro für Impfnachweis

"Ich bin unter Druck gestanden. Ich war damals auf Arbeitssuche. Jeder Arbeitgeber hat auf einen Impfnachweis bestanden", schilderte die Angeklagte, die offenbar große Angst vor der Schutzimpfung hatte. Nachdem sie im Impfcontainer einem Administrator ihre Daten übergeben hatte und der Arzt, der sie impfen sollte, sein Beratungsgespräch begann, hatte die Frau plötzlich ihre Brieftasche in der Hand und öffnete diese. "Sie wurde sehr weinerlich und meinte, dass sie sterben wird, wenn sie die Impfung bekommt", gab der Arzt unmittelbar nach dem Bestechungsversuch zu Protokoll. Mehr als 300 Euro hätten sich in der Börse befunden: "Sie hat gesagt, ich soll so viel Geld nehmen, wie ich will."

Angesichts der umfassend geständigen und reumütigen Verantwortung - auf die Richterin hinterließ die Angeklagte überdies einen "durchaus mitgenommenen Eindruck", wie sie festhielt - und der bisherigen Unbescholtenheit der Frau wurde das Strafverfahren diversionell erledigt. Die Beschuldigte bekam eine Geldbuße von 400 Euro auferlegt, die sie unmittelbar nach der Verhandlung in der Rechnungsstelle am Landesgericht bezahlte. Im Gegenzug wurde die Anzeige zurückgelegt und das Verfahren eingestellt. Die Frau, die mittlerweile eine Teilzeitbeschäftigung gefunden hat, gilt damit weiter als gerichtlich unbescholten. Der Staatsanwalt war mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. "Vielen Dank. Ich tu' das nie wieder", sagte die Frau, bevor sie den Gerichtssaal verließ.