APA - Austria Presse Agentur

Prozess um drei Raubüberfälle und etliche Einbrüche in Wien

Gegen zwei gebürtige Serben ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen mehrerer brutaler Home Invasions - das gewaltsame Eindringen in Wohnungen und Ausrauben der Bewohner - sowie einer Fülle von weiterer Einbrüche verhandelt worden. Sie sollen einer serbisch-stämmigen, auf diese Delikte spezialisierten Bande angehört haben. Sie werden von einem 21-Jährigen Landsmann belastet, der am 14. Oktober 2020 einen Juwelier auf der Landstraßer Hauptstraße erstochen hatte.

Für den Raubmord an dem Juwelier und vier weitere brutale Raubüberfälle ist der 21-Jährige im vergangenen Dezember - nicht rechtskräftig - in Wien zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner Festnahme hatte der junge Mann eine Art "Lebensbeichte" abgelegt und gegenüber der Polizei die beiden nunmehrigen Angeklagten als Komplizen bezeichnet.

Am erstinstanzlich verurteilten Raubmord waren die beiden nicht beteiligt. Aber einer der beiden - ein 34-Jähriger - soll gemeinsam mit dem 21-Jährigen am 28. Februar 2020 in eine Wohnung eingebrochen sein und dem Besitzer eine Eisenstange auf den Kopf geschlagen und dem schwerverletzten Mann Goldmünzen im Wert von 15.000 Euro und Bargeld abgenommen haben. Vom Zweitangeklagten- einem 61-jährigen Mann - soll wiederum der Tipp für einen brutalen Überfall auf ein Ehepaar gekommen sein, das am 28. April 2020 um 3.00 Uhr aus dem Schlaf geschreckt wurde. Der 34-Jährige sowie der 21-Jährige sollen auf ein Baugerüst geklettert sein, dann ein Fenster der Etagenwohnung eingeschlagen und dem Paar mit Gewalt Bargeld, Schmuck und Uhren im Wert von 310.000 Euro abgenommen haben. Der 61-Jährige soll bei diesem Coup Aufpasserdienste geleistet haben und zudem den 21-Jährigen am 14. Oktober 2020 dazu gebracht haben, einen Opernsänger in dessen Wohnung zu überfallen.

Der 61-Jährige bekannte sich zu sämtlichen Vorwürfen nicht schuldig. "Er ist ein Krüppel", sagte sein Verteidiger Leonhard Kregcjk, nachdem sich der Mann auf Krücken mühsam und Schritt für Schritt in den Verhandlungssaal geschleppt hatte. Sein Mandant sei 1989 bei einer Gasexplosion schwer verletzt worden: "Seither ist er körperlich eingeschränkt." Die Vorstellung, der 61-Jährige könnte bei Überfällen Schmiere gestanden oder bei einigen der 23 mitangeklagten Einbrüche in Keller, Werkstätten und Büros mitgemacht haben, indem er - wie inkriminiert - durch aufgebrochene Fenster kletterte oder mit einer Flex hantierte, sei absurd. "Er kann nicht einmal Aktenteile aus dem Gerichtsakt gescheit halten, weil er bei der Explosion auch an den Händen verletzt wurde", sagte Kregcjk.

Der jüngere Angeklagte war zum Großteil der ihm zugeschriebenen Einbrüche geständig, stellte aber jegliche Beteiligung an den Überfällen in Abrede. "Er ist ein Dieb, ein Einbrecher. Aber kein Räuber", hielt sein Verteidiger Alexander Philipp fest.