APA - Austria Presse Agentur

Prozess um fast tödlichen Missbrauch in Wien

Am Wiener Straflandesgericht haben sich Geschworene am Donnerstag mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ein Mann, der am 12. Juli 2020 eine 29 Jahre alte Kindergartenpädagogin missbraucht und dabei so schwer verletzt haben soll, dass sie beinahe verblutet wäre, auch des Mordversuchs durch Unterlassung schuldig ist. Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil nämlich wegen eines Belehrungsmangels der Geschworenen aufgehoben.

Der Prozess gegen insgesamt drei Angeklagte ging vor einem Jahr über die Bühne. Der mittlerweile 35-jährige Hauptangeklagte fasste wegen versuchten Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person 20 Jahre Haft aus. Ein ehemaliger Fußballprofi (25) wurde wegen Missbrauchs schließlich zu acht Jahren Haft verurteilt. Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs auf, da die Geschworenen seiner Ansicht nach nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Somit kam es zu dieser sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH.

Der Fall wurde bereits im Herbst 2020 gerichtlich behandelt. Doch aufgrund der schweren Verletzungen des Opfers erklärte sich das erste mit dem Fall betraute Gericht für unzuständig, die Anklage wurde daraufhin ausgeweitet. Neben sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mussten sich die Männer daraufhin im Juni 2021 auch wegen Mordversuchs - teils durch Unterlassen - verantworten.

Die Frau hatte in der Nacht auf den 12. Juni 2020 nach einer Privatparty einen der Angeklagten in einem Lokal nahe des Naschmarktes kennengelernt. Die 30-Jährige und der 25-jährige Profifußballer kannten einander vom Sehen bzw. von der Social Media-Plattform Instagram. Gemeinsam mit zwei Männern, mit denen die beiden zufällig vor dem Lokal ins Gespräch kamen, fuhren sie in eine Wohnung in Meidling. Dort kam es zu den folgenschweren Übergriffen.

Stundenlang wurde die Frau, die durch den Alkohol und die Drogen immer wieder bewusstlos wurde, missbraucht. Laut Anklage hatte sie eine hochgradige Mischintoxikation, sodass sie sich nicht mehr wehren konnte. Obwohl sie bei den Misshandlungen so schwer verletzt wurde, dass sie eine stark blutende Wunde davontrug, kamen ihr die Männer nicht zu Hilfe und missbrauchten sie weiter.

Die Frau war so schwach, dass sie nicht einmal alleine nach Hause fahren konnte. Der 25-Jährige begleitete sie zwar, holte aber nicht die Rettung, sondern ließ die junge Frau einfach alleine, als er hörte, dass die Mutter der 30-Jährigen kommen wollte. Nur eine Notoperation rettete das Leben des Opfers. Die 30-Jährige wird ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben, sowohl körperlich als auch psychisch.

Am Donnerstag stand deshalb vor allem im Raum, ob der mittlerweile 40-Jährige hätte erkennen können, dass die Frau in Lebensgefahr war. Beim Zufügen der Verletzungen durch den Hauptbeschuldigten hatte er kurzfristig zum Duschen den Raum verlassen. Mit einem Urteil wird am späten Nachmittag gerechnet.