APA - Austria Presse Agentur

Prozess um Messerangriff auf Lokalgast in Wien

Ein 48-jähriger Mann hat am 26. Jänner 2020 vor einem Lokal in der Laxenburgerstraße in Wien-Favoriten von einem anderen Lokalgast ein Messer zwei Mal mit voller Wucht in den Kopf gestoßen bekommen. Ein Stich ging linksseitig durchs Schläfenbein ins Hirn und durchtrennte den Sehnerv, der 48-Jährige ist seither auf dem linken Auge blind. Der zweite Stichkanal führte von der linken Wange Richtung Schädellappen. Der Beschuldigte machte am Dienstag am Gericht Notwehr geltend.

Die Anklage legte dem 41-Jährigen - wie das Opfer rumänischer Staatsbürger - versuchten Mord zur Last. Es habe sich um einen Akt "äußerst brutaler Gewalt" gehandelt, betonte der Staatsanwalt. Unter Verweis auf das gerichtsmedizinische Gutachten bekräftigte der Ankläger, dass die Messerattacke durchaus tödlich hätte enden können.

Die beiden Männer kannten einander nur vom Sehen, als sie einander in dem Lokal begegneten, in dem an jenem Abend ein Konzert stattfand. Der Angeklagte soll den jüngeren Landsmann nach dem Auftritt provoziert haben, indem er ihm ohne ersichtlichen Grund ins Gesicht fuhr und ihn auslachte. Der 48-Jährige ließ sich das nicht gefallen und wies den Jüngeren in die Schranken, wobei er von anderen Lokalgästen unterstützt wurde.

Als er gegen 5.00 Uhr das Lokal verließ, folgte ihm der 41-Jährige, zog ein Messer, stach der Anklage zufolge zwei Mal kräftig zu und lief davon. "Ich bin unschuldig", behauptete der 41-Jährige nun vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis), "ich habe in Notwehr gehandelt". Der andere Mann habe ihm zunächst zwei Faustschläge verpasst, sei darauf von der Security aus dem Lokal geschmissen worden und habe ihn dann draußen abgepasst. Dort sei er dann mit einem Messer auf ihn losgegangen. Er habe aber mit einem Trinkglas, das er in der rechten Hand hielt, die gegen seinen Kopf gerichtete Stichbewegung abwehren können, indem er auf das Messer schlug, das somit abgelenkt wurde. Der Angreifer habe sich die Klinge aufgrund dessen selbst in den Kopf gestoßen.

Dieser Darstellung trat der halbseitig Erblindete im Zeugenstand vehement entgegen. Die Gewalt sei vom Angeklagten ausgegangen. Der Verteidiger verwahrte sich daraufhin dagegen, dass sein Mandant "als vollkommen psychopathisch und geisteskrank" dargestellt werde.

Der Angeklagte hatte sich nach der Tat in seine Heimat abgesetzt. Dort wurde er mit Europäischem Haftbefehl festgenommen und an die Wiener Justiz ausgeliefert.