Prozess um Messerattacke auf Justizwachebeamten in Stein

Am Landesgericht Krems wurde einem Häftling der Prozess gemacht
Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag am Landesgericht Krems ein Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen Häftling begonnen. Dem 32-Jährigen wird angelastet, im Dezember 2020 in der Justizanstalt Stein einen Beamten mit einem Besteckmesser angegriffen zu haben. Die Anklage umfasst weitere Vorwürfe. Der Tschetschene bekannte sich im Geschworenenprozess teilweise schuldig, bestritt aber einen Mordversuch und Wiederbetätigung. Ein Urteil soll am 21. Juni fallen.

Der Häftling hatte laut seinen Angaben "kalten Entzug gehabt" und sei wütend gewesen, weil er mit seinem ebenfalls inhaftierten Bruder sprechen wollte. Als der Angeklagte am 3. Dezember 2020 in eine andere Zelle verlegt werden sollte, soll er zunächst den Boden mit Cola und Wasser geflutet und bei Ankunft der Einsatzgruppe "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") gerufen haben. Dann soll er einen Justizwachebeamten getreten und aus zwei Schritten Entfernung zweimal mit einem Besteckmesser, dessen Spitze zugeschliffen war, in Richtung des Halses des Mannes gestochen haben.

Der Uniformierte blieb unversehrt: Bei einem Versuch traf der Angeklagte den Schutzhelm des Attackierten, der zweite Stich wurde von dem Beamten abgewehrt. Der Insasse erzählte am Montag, er habe das Besteckmesser mit Schleifpapier eines Mithäftlings vorne zugespitzt, weil er es als Schraubenzieher verwenden wollte, um seinen Fernseher mit Boxen zu verbinden. "Mein Ziel war nicht, dass ich einen Beamten umbringe", sondern er habe aus der Zelle hinauslaufen wollen, schilderte der Angeklagte.

Vorgeworfen wird dem Angeklagten auch Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung sowie Sachbeschädigung. Am 28. November 2020, also kurz vor dem Messerangriff, soll der Mann in Richtung eines Beschäftigten geschlagen, diesen jedoch verfehlt haben. Der Beschuldigte wurde in die Justizanstalt Graz-Karlau verlegt, wo er seine Drohungen gegen das Personal fortsetzte. Aus Teilen einer Bettdecke soll der Insasse eine Puppe, die eine Maschinenpistole in der Hand hielt, sowie den Begriff "Jihad", gebastelt und auf den Boden seines Haftraumes gelegt haben. Weil er auf einem Covid-Formular, das er einem Justizwachebeamten übergab, neben Hassparolen u.a. "Sieg Heil" geschrieben und ein Hakenkreuz gemalt hatte, steht der Mann zudem wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vor Gericht.

Der Beschuldigte war im Alter von sechs Jahren von Tschetschenien nach Österreich geflüchtet. In Graz hatte er laut der Staatsanwältin die Schule besucht und war ohne Abschluss nach Wien übersiedelt, wo er der Anklagebehörde zufolge begann, mit dem Islamischen Staat (IS) zu sympathisieren. Drei einschlägige Verurteilungen zeigen "deutlich den Charakter dieser Person". Seit 2015 befindet sich der Angeklagte in Justizanstalten, "weil er auch in Haft nicht aufhört, strafbare Handlungen zu setzen", sagte die Staatsanwältin: "Wir haben einen IS-Sympathisanten sitzen, eine Person, die mit dem Nazi-Regime sympathisiert und die tagtäglich die Arbeit der Justizwache erschwert."

"Mein Mandant ist kein leichter Charakter", räumte der Verteidiger ein. Der Angeklagte sei "leicht zu reizen" und bereits "in frühen Jahren ins Gefängnis gekommen". Das Ergebnis eines Gutachtens zum vom Beschuldigte bestrittenen Mordversuch zog er in Zweifel, weil der Versuch an einem Schweinsschlögel nicht mit dem ursprünglichen Tatwerkzeug durchgeführt worden sei. Zum Anklagepunkt der Wiederbetätigung meinte der Rechtsanwalt, sein Mandant "hat irgendwas in seiner Verzweiflung auf einen Zettel geschmiert".

Der Prozess hätte ursprünglich bereits am 1. und 2. Februar über die Bühne gehen sollen. Diese Termine mussten allerdings wegen einer Erkrankung der vorsitzenden Richterin verschoben werden.

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