APA - Austria Presse Agentur

Prozess um Toten nach Rauferei im Burgenland fortgesetzt

Am Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag der Prozess im Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) fortgesetzt worden. Zwei Jugendliche sollen in der Nacht auf den 18. Dezember 2022 nach einem Streit vor einer Disco einen 42-Jährigen geschlagen haben, der später im Spital an einer Hirnblutung starb. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten waren die Schläge jedoch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache.

Den beiden Angeklagten wird versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, weil der später Verstorbene mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt haben soll. Der 19-jährige Erstangeklagte gab an, eine Ohrfeige von dem Familienvater bekommen zu haben und daraufhin mit der halb geschlossenen Faust zurückgeschlagen zu haben. Der 17-jährige Zweitangeklagte soll nahezu zeitgleich von hinten zugeschlagen haben, bestreitet das jedoch. Der 42-Jährige stürzte in Folge der Schläge, blieb regungslos liegen und starb später im Spital an einer Hirnblutung.

Diese könne jedoch nicht mit Sicherheit auf die Schläge zurückgeführt werden, führte eine Sachverständige vor Gericht aus. Zu der Blutung könnte es etwa auch bei einem Sturz des 42-Jährigen zuvor in der Disco gekommen sein. Laut Zeugen fiel der Familienvater dort auf dem Weg zur Garderobe "wie ein Brett" um und stürzte auf den Kopf. Sprach- und Bewegungsstörungen, die auf eine Hirnblutung hindeuten können, habe er schon allein aufgrund der starken Alkoholisierung gehabt. Eine Möglichkeit sei auch, dass er schon aufgrund der Blutung gestürzt sei.

"Ich kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass ein Schlag - noch dazu, wo ich gar keinen Hinweis habe für einen heftigen Schlag - ursächlich für den Tod war", betonte die Gutachterin. Die Blutungsquelle habe man nicht feststellen können, es sei folglich nicht einmal klar, an welcher Stelle ein Gefäß im Gehirn beschädigt worden sei. Einem Ereignis könne man die Blutung deshalb nicht zuordnen.

Der Erstangeklagte, ein 19-jähriger Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, bekannte sich von Beginn an schuldig und gab auch zu, einen Freund des Opfers, der ihn festhalten wollte, zweimal geschlagen zu haben. Dieser erlitt dabei einen Nasenbeinbruch sowie zwei Brüche im Bereich der rechten Augenhöhle. Der 17-jährige Zweitangeklagte bestritt, an der Rauferei beteiligt gewesen zu sein, obwohl ihn mehrere Zeugen, auch Freunde, belasteten.

Im Laufe des Prozesses wurden zahlreiche Zeugen befragt, deren Erzählungen sich teilweise deutlich voneinander unterschieden. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.