Prozess um Unterbringung nach Tötung von Mutter in NÖ
![28-Jähriger gilt als nicht zurechnungsfähig 28-Jähriger gilt als nicht zurechnungsfähig](https://image.k.at/images/cfs_landscape_616w_347h/8437588/78350011477215228_BLD_Online.jpg)
Der Angriff wurde am 3. April des Vorjahres verübt. Schauplatz war ein Reihenhaus, in dem das Ehepaar und der Sohn der 60-Jährigen lebten. Der mittlerweile 28-Jährige soll mehrmals mit dem Küchenmesser auf die Mutter eingestochen haben und auch versucht haben, seinen Stiefvater zu töten. Die Frau starb an Ort und Stelle, der 70-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und auf der Intensivstation behandelt. Der 28-Jährige wurde bei einem Suizidversuch ebenfalls schwer verletzt. Bei seiner Befragung gestand er die Tat. Wäre der Mann zurechnungsfähig, müsste er sich wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133).
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