Prozessauftakt zu tödlichem Messerangriff in Mannheim

Zahlreiche Medienvertreter und Besucher verfolgten den Prozessauftakt. Auch Angehörige des getöteten Polizisten, darunter die Mutter, waren als Nebenkläger anwesend. Die Bundesanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) hegt. Er habe sich dazu entschlossen, einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen und sich dazu am 31. Mai 2024 auf den Mannheimer Marktplatz begeben.
Keine IS-Mitgliedschaft nachgewiesen
Der Generalbundesanwalt wirft dem 26-Jährigen vor, den 29-jährigen Beamten "heimtückisch" und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Oberstaatsanwältin Verena Bauer zufolge haben Ermittlungen ergeben, dass der Angeklagte sich im Internet islamistisch radikalisiert habe. Eine IS-Mitgliedschaft konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Daher beschränkt sich die Anklage auf den Mordvorwurf.
Sulaiman A. hatte auf dem Marktplatz der südwestdeutschen Stadt fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Polizist erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamter schoss auf den Angreifer.
Migrationsdebatte im Bundestagswahlkampf
Die Tat löste eine intensive Debatte über den Umgang mit islamistischen Gefährdern aus. Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte eine härtere Gangart an. Als Reaktion verschärfte die Regierung ihre Migrationspolitik deutlich: Ein neues Gesetz erleichtert die Ausweisung von Ausländern bei islamistischer Hasskriminalität. Erstmals seit Jahren gab es auch wieder Abschiebeflüge nach Afghanistan.
Die Tat trug auch dazu bei, die Migrationsdebatte im Bundestagswahlkampf zu verschärfen. Denn Deutschland erlebte in den vergangenen Monaten weitere schwere Gewalttaten: Auch die Messerangriffe in Solingen und Aschaffenburg sowie der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erschütterten das Land. Die Sicherheitspolitik wurde dadurch zu einem zentralen Thema im Wahlkampf.
Für das Verfahren in Stuttgart sind bisher 52 Verhandlungstage bis Ende Oktober terminiert. Ein Termin für eine Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
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