APA - Austria Presse Agentur

Prozessbeginn in Graz wegen Brückeneinsturz

Knapp fünf Jahre nach dem Einsturz einer in Bau befindlichen Brücke der Brucker Schnellstraße (S35) in Frohnleiten hat am Donnerstag der Prozess in Graz begonnen: Sieben Planer und Projektleiter müssen sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Fünf von ihnen wiesen die Schuld von sich, zwei gestanden eine Mitverantwortung ein. Sie stehen kurz vor einer diversionellen Einigung.

Die Brücke war im Februar 2015 wenige Sekunden nach der Durchfahrt eines Personenzuges auf die Gleise der ÖBB gestürzt und hat Schaden in Millionenhöhe verursacht. Verletzt wurde niemand. In knapp fünf Jahren Ermittlungen wurden Gutachten erstellt und 21 Verdächtige befragt. Angeklagt wurden letztlich die sieben Techniker im Alter von 44 bis 70 Jahren - allesamt Ingenieure, Diplomingenieure und leitende Mitarbeiter.

Richter Andreas Biegl leitete den Prozess am Bezirksgericht Graz-West ein: "Es geht um eine höchst komplexe technische Sache." 27 Firmen waren am Bau und der Planung der Brücke beteiligt. Entsprechend lange habe das Ermittlungsverfahren bisher schon gedauert. Er betonte: "Es war kein Vorsatz, sondern es handelt sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt und mehrfache Unachtsamkeit im Team. Es war eine unglückliche Verkettung von Umständen, die zum Einsturz führte."

Staatsanwalt Hansjörg Bacher beschrieb als Ursache Planänderungen. Der Bauablauf sei geändert, aber nicht allen Beteiligten kommuniziert worden. "Es war Unterlassen der gebotenen Sorgfalt." Und weiter: "Der Schaden wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten, wenn mit allen an der Planung und am Bau Beteiligten eine lückenlose Koordination stattgefunden hätte."

Dann legten die Verteidiger die Verantwortung ihrer Mandanten dar. Der Anwalt eines 44-jährigen Oststeirers hält das Gutachten für "massiv lückenhaft". Er ist überzeugt, dass die Brücke einstürzte, "weil ein wesentlicher geplanter Teil nicht eingebaut wurde: die sogenannte Aufstapelung". Bei ordnungsgemäßer Aufstapelung hätte die Brücke nicht herunterstürzen können.

Eine Aufstapelung wird üblicherweise beim Absenken einer Brücke in die entsprechende Lücke verwendet: Bretter werden übereinander geschlichtet und stützen die Brücke, während eine hydraulische Presse Stück für Stück das Bauwerk absenkt. Dabei wird Brett für Brett herausgezogen.

"Die Aufstapelung gab es aber nicht, obwohl das Material dort war. Es lag unten fein säuberlich geschlichtet", sagte der Verteidiger des Oststeirers. Der 44-Jährige sei nicht schuldig. Der Rechtsbeistand zweier Angeklagter, eines 67-jährigen Wieners und eines 70-Jährigen, betonte: "Der Zusammenbruch des Tragwerks erfolgte aufgrund mangelnder Ausführung." Seine beiden Mandanten treffe dabei keine Schuld. Der Vertreter eines 69-jährigen Deutschen bezeichnete das Gutachten wiederum als "rechtlich unrichtig".

Danach gab es eine erste Schuldeinsicht: Der Verteidiger des fünften Angeklagten - es handelt sich um einen 51-jährigen Steirer, der die technische Bauaufsicht hatte - sagte: "Das Gutachten wird von uns nicht kritisiert. Mein Mandant wird voll und ganz die Mitverantwortung übernehmen." Eine Diversion werde angestrebt. Auch der sechste Angeklagte, ein 44-jähriger gebürtiger Niederösterreicher, möchte eine Diversion und übernahm Verantwortung.

Der Anwalt des siebenten Angeklagten, ein 63-jähriger Statiker, kündigte an, dass sich sein Klient nicht schuldig bekennen werde. Der Beschuldigte hatte das sogenannte Leergerüst berechnet. Ihm sei aber nicht gesagt worden, dass schon beim Leergerüst mit dem Vorspannen begonnen werde: "Das ist ein absolut unüblicher Vorgang", so der Anwalt.

Nach den Plädoyers der Verteidiger war der 51-jährige Steirer am Wort: "Ich bin froh, dass es keine Verletzten gab. Am Freitag, einen Tag vor dem Einsturz, war ich noch selbst mit Arbeitern auf der Brücke." Er zeigte sich selbstkritisch: "Die Koordinierung fehlte damals." Er erklärte auch, dass diese Aufstapelung nur zum Absenken der Brücke eingelegt werde. "Die hätte man vorher planlich gar nicht einbauen müssen."

Der Prozess wurde am Nachmittag vertagt und dürfte, sofern der Sachverständige zugelassen wird, am 12. Februar 2020 fortgesetzt werden. Gegen die beiden Diversionen sprach am ersten Prozesstag vorerst nichts. Allerdings müssen erst die Kosten berechnet werden, denn eine Diversion ist meist mit einer Geldbuße verbunden.