APA - Austria Presse Agentur

Prügelattacke auf Frau in Wien: Fall neu geprüft

Im Fall der brutalen Prügelattacke auf eine 40-jährige Frau in der Nacht auf Freitag in Wien-Meidling hat sich die Staatsanwaltschaft die bisher von der Polizei zusammengetragenen Beweisergebnisse noch einmal angesehen.

Dass der Verdächtige doch in Haft genommen werden könnte, ist aber unwahrscheinlich. Laut Polizei soll es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten zwischen dem Paar gekommen sein. Auch der 40-jährige Lebensgefährte der Frau habe "Gesichtsverletzungen von erheblicher Schwere" erlitten. Das sei bei Untersuchungen festgestellt worden, die am Tag nach dem Vorfall in einem Krankenhaus durchgeführt wurden. Der 40-Jährige wurde nach dem Vorfall zunächst festgenommen und befragt. Im Zuge der Einvernahme gab er an, dass er von der Lebensgefährtin mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen worden sei. Daraufhin sei es zu gegenseitigen Schlägen gekommen. Er hatte auch eine blutende Wunde, über Schmerzen klagte er laut Polizei nicht. Im Anschluss ging er zur Untersuchung ins Spital.

Laut Polizei wurden beide Beteiligten angezeigt. Gegen den Mann wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Freiheitsentziehung, gegen die Frau wegen Körperverletzung ermittelt.

Laut Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, wurde der Fall dem zuständigen Journalrichter völlig anders dargestellt. Die Polizei sprach von einer leichten Körperverletzung, deshalb wurde der verdächtige Lebensgefährte der Frau lediglich auf freiem Fuß angezeigt. Aufgrund der Medienberichte wurde dem zuständigen Journalstaatsanwalt klar, dass der Übergriff viel heftiger ausgefallen sein muss. Die von der Polizeipressestelle veröffentlichten Tatortfotos zeigten eine durch die Prügelattacke völlig verwüstete Wohnung mit zahlreichen Blutspuren. Dass die Frau stundenlang und derart heftig in der Wohnung malträtiert wurde, wurde dem Staatsanwalt vonseiten der Polizei nicht so kommuniziert, sagte Bussek.

Nach der Veröffentlichung durch die Polizei habe der Anklagevertreter mit den Ermittlern noch einmal Kontakt aufgenommen und um "unverzügliches Übermitteln der Beweisergebnisse" gebeten. Da allerdings die Verletzte die Aussage mittlerweile verweigert, sind den Behörden die Hände gebunden. "Die Staatsanwaltschaft hat keine Möglichkeit, eine U-Haft in Aussicht zu stellen", erklärte Bussek. Es wurde ursprünglich wegen Körperverletzung ermittelt.

Das Opfer macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, so die Behörde zur APA. Ohne Aussage des Opfers dürfte das Delikt der Freiheitsentziehung nicht beweisbar sein. Unmittelbare Tatzeugen gibt es nicht. Allerdings kann die Frau bis zur Beendigung des Verfahrens noch ihre Meinung ändern, betonte Bussek.

 

Der Fall wurde bisher von dem Journalstaatsanwalt behandelt. Nun wird die Causa an den zuständigen Staatsanwalt übergeben, der ebenfalls die Berichte und Beweisergebnisse der Polizei anforderte. Bereits am Samstag zeigte sich Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) "zutiefst schockiert über das Ausmaß der Brutalität. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass mehr Gewaltschutz von Frauen unabdingbar ist", meinte die Ministerin.

Das Opfer soll von dem 40-Jährigen in der Nacht auf Freitag in der gemeinsamen Wohnung misshandelt worden sein. Das Paar hatte am Donnerstagabend Freunde zu Besuch. Als diese gegangen waren, gerieten die Österreicherin und der Rumäne in Streit. Über mehrere Stunden hinweg soll der Mann seine Freundin verprügelt haben. Laut Polizei soll er mit diversen Kochutensilien auf sie eingeschlagen, sie mit Gegenständen beworfen und sie mit der Stange des Duschvorhangs gewürgt haben.

Mehrere Fluchtversuche der Frau blieben zunächst erfolglos, gegen 3.00 Uhr konnte sie davonlaufen. Ein Passant fand die stark blutende Frau auf der Straße. Sie wurde ins Spital gebracht, ihr Lebensgefährte vorübergehend festgenommen, dann aber auf freiem Fuß angezeigt. Der Mann ist bisher unbescholten. Außerdem wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn verhängt. Auch die Frau wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Beide waren stark alkoholisiert.