Der Oberösterreicher hatte die 23-Jährige via Internet für den 24. September in seine Wohnung nach Ternberg (Bezirk Steyr-Land) bestellt. Tags darauf fanden Polizisten nach einer Abgängigkeitsanzeige die Frau nur mehr tot in der Wohnung. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.
Der Angeklagte bestreitet Mordabsichten und sprach von Erinnerungslücken wegen der "20 Dosen Bier", die er getrunken haben will. Als die junge Frau in seine Wohnung kam und er ihr erklärte habe, die vereinbarte Summe für ihre Dienste nicht zu besitzen, sei die Situation außer Kontrolle geraten. Sein Verteidiger zielt darauf ab, dass der 35-Jährige im Affekt gehandelt habe und sieht in der laut Anklage außergewöhnlich brutalen Tat nur eine "klassische Körperverletzung mit Todesfolge" oder "Totschlag".
Die Sachverständige Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt: "Er hat immer gewusst, was Sache ist", hielt sie fest. Auch sei er an jenem Tag "sicherlich nicht unter Drogen gestanden", habe der Angeklagte selbst zu ihr gesagt. Aber er will 14 Liter Bier getrunken haben. "Aus medizinischer Sicht müsste er sieben Promille gehabt haben, da wäre er eher tot gewesen", bezweifelte Kastner seine Angaben. Fest stehe jedoch, dass er größere Alkoholmengen gut wegsteckt. Aber: "Er konnte zwischen richtig und falsch zum Tatzeitpunkt entscheiden", betonte er.
Die junge Frau sei "stellvertretend für eine andere gestorben", stellte Kastner als Hypothese auf. Besagte andere Frau ist die von ihm getrennt lebende Mutter seines Kindes, auf die er "einen unbändigen Hass" habe, wegen der Behandlung der gemeinsamen Tochter. Dieses Problem habe er aber nie gelöst. Die "ganz, ganz heftige Abneigung gegen die Kindsmutter könne "möglicherweise einen generalisierten Hass auf das weibliche Geschlecht" ausgelöst haben.
Der Norm nicht entsprechende sexuelle Fantasien, die zu dem "massiven Gewaltausbruch" geführt hätten, habe sie "von außen betrachtet nicht feststellen" können. Ein erstmaliges Ausleben derartiger Fantasien sei daher "keine Grundlage für die Tathandlung" des Mannes.
Bisher sei der Angeklagte auch nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen. Zudem ist er unbescholten, weshalb Kastner auch keine hohe Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung sah. Eine Voraussetzung zur Unterbringung in eine Anstalt geistig abnorme Rechtsbrecher sei somit nicht gegeben.
Ein Urteil war für den Abend geplant.