APA - Austria Presse Agentur

Quintett wegen Hochverrats in Wien vor Geschworenen

Am Montag hat am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen fünf frühere Mitglieder der - mittlerweile angeblich aufgelösten - "Europäischen Aktion" (EA) begonnen. Bei der Organisation handelte es sich um ein länderübergreifendes rechtsextremes Netzwerk, das Ziele vertrat, "die dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden wurden", wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella eingangs der Verhandlung darlegte.

Die "Europäische Aktion" habe eine "politische Parallelgesellschaft" angestrebt, "um einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System zu erreichen", sagte Kerbl-Cortella. Die Anklage lautet auf Vorbereitung eines Hochverrats (§ 244 Absatz 2 StGB) und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des § 3a Ziffer 2 Verbotsgesetz. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder - sollten die Geschworenen von einer besonderen Gefährlichkeit ausgehen - dem Verbotsgesetz zufolge sogar lebenslange Haft.

Bei den Angeklagten im Alter zwischen 29 und 70 Jahren handelt es sich jedoch nicht um die führenden Proponenten der Vereinigung, deren Wurzeln in der Schweiz liegen. Diese sind inzwischen großteils nicht mehr am Leben. Hans B., der Kopf des heimischen Zweigs der Neonazi-Gruppierung, der als "Landesleiter Österreich" fungierte, ist im August 2018 77-jährig an einem Herzleiden in der Justizanstalt Wien-Josefstadt verstorben, wo er sich seit Dezember 2016 in U-Haft befunden hatte. Der vormalige "Gebietsleiter Wien", gegen den ebenfalls ermittelt wurde, ist ebenfalls bereits tot.

Unter den Angeklagten befindet sich allerdings der ehemalige "Gebietsleiter Tirol", der im Jänner 2014 in Rum (Bezirk Innsbruck-Land) und später in einer Pizzeria im niederösterreichischen Bezirk Mistelbach Rekrutierungsveranstaltungen zum Zweck der Anwerbung neuer Mitglieder abgehalten haben soll. Mit 29 Jahren ist er mit Abstand der Jüngste des Quintetts, die anderen sind 42, 50,, 65 und 70 Jahre alt. Sie befinden sich allesamt auf freiem Fuß, was Verteidiger Franz Karl Juracka, der den 42-Jährigen vertritt, darauf zurückführte, dass offenbar von keiner besonders hohen "Gefahrenlage" auszugehen sei.