Die steirische Landes-Hypothekenbank AG wird im Laufe des Jahres mit ihrem Eigentümer RLB Steiermark verschmolzen.

APA - Austria Presse Agentur

RBI-Aktie nach EuGH-Urteil zu Frankenkredite im Minus

Die Aktie der Raiffeisen Bank International (RBI) ist am Donnerstag nach Bekanntwerden eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Frankenkrediten in Polen zwischenzeitlich mehr als drei Prozent ins Minus gerutscht. Der EuGH erklärte, dass polnische Gerichte wegen missbräuchlicher Klauseln bestimmte Darlehensverträge in Schweizer Franken für nichtig erklären dürfen. (Urteil C-260/18)

Im Kern ging es um die Berechnung von Zinsen und Rückzahlungen von Krediten in Schweizer Franken. Ein Kreditnehmer hatte gegen die Bestimmung, wonach für die Auszahlung der Frankenkredite in polnischen Zloty auf den Ankaufskurs und für die Rückzahlungen auf den Verkaufskurs zurückgegriffen wurde, geklagt und diese als missbräuchliche Klauseln bezeichnet. Missbräuchliche Klauseln wären aber unwirksam. Zugleich machte der Kläger geltend, dass ohne diese Klauseln der gesamte Vertrag hinfällig sei, weil ohne sie kein korrekter Wechselkurs mehr bestimmt werden könne.

Der EuGH folgte dieser Argumentation in seinem Vorabentscheidungsverfahren. Nach EU-Recht sei es zulässig, dass polnische Gerichte die gesamten Darlehensverträge für unwirksam erklären. Außerdem stellt der EuGH fest, dass die Nichtigerklärung der strittigen Klauseln indirekt auch zum Wegfall des Wechselkursrisikos führen würde. Klauseln zum Wechselkurs seien aber ein Hauptgegenstand eines Fremdwährungskredits, "so dass jedenfalls ungewiss ist, ob die Aufrechterhaltung des betreffenden Darlehensvertrags objektiv möglich ist".

Zuletzt hält der EuGH noch fest, dass Verbraucher nicht gezwungen werden können, auf Nichtigkeit ihres Kreditvertrags zu klagen, wenn sie die daraus folgenden Nachteile nicht in Kauf nehmen wollen. Die RBI, um deren Kreditvertrag es ging, gab gegenüber der APA zunächst keine Stellungnahme ab. Eine Sprecherin begründete dies mit der Komplexität des Urteils.

Die Folgen des Urteils dürften weitreichend sein. Der polnische Bankenverband ZBP schätzt, dass sich die Kosten für alle betroffenen Geldhäuser zusammen auf 60 Milliarden Zloty (knapp 14 Milliarden Euro) belaufen könnten, sollten alle Kläger vor Gericht Erfolg haben. Das wäre vier Mal so viel wie die gesamten Gewinne der polnischen Banken im Jahr 2018. "Für Banken in Polen ist dies im Moment die größte Herausforderung", sagt ING-Ökonom Rafal Benecki. Die Gewinne vieler Institute könnten ausgelöscht werden und einige Geldhäuser müssten wahrscheinlich sogar über Kapitalerhöhungen nachdenken.

Die Summe dieser Fremdwährungsdarlehen in Polen beläuft sich auf umgerechnet gut 28 Milliarden Euro, das entspricht fast einem Drittel aller polnischen Hypotheken. Schätzungen zufolge sind derzeit in Polen bereits mehr als 11.000 Klagen von Kreditnehmern anhängig. Die Zahl der neuen Fälle stieg allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 39 Prozent auf 2.021, wie Daten des polnischen Justizministeriums zeigen.