APA - Austria Presse Agentur

Rechnungshof bemängelt Generalsekretariate in Ministerien

Der Rechnungshof kritisiert die Einrichtung der Generalsekretariate in den Ministerien unter Türkis-Blau: Aufgaben und Ziele waren nicht klar definiert, heißt es in einem am Freitag veröffentlichen Bericht.

Außerdem wurden die Kabinette im Gegenzug nicht verkleinert, zeigt der RH auf: "Das widerspricht dem Ziel einer sparsamen Verwaltung."

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Durchgeführt hat der RH die Prüfung auf Verlangen von Nationalratsabgeordneten der SPÖ. Die türkis-blaue Regierung hatte in all ihren zwölf Ministerien Generalsekretariate eingerichtet.

Durch eine entsprechende Gesetzesänderung wurden sie mit Vorgesetztenfunktionen und dem Weisungsrecht gegenüber den Sektionsleitungen und nachgeordneten Dienststellen ausgestattet.

Prinzipiell besteht seit dem Jahr 2000 in der gesamten Bundesverwaltung die Möglichkeit, Bedienstete mit dieser Funktion zu betrauen, ursprünglich aber nur für Koordination. Die jetzige Bundesregierung hat übrigens in zwölf von insgesamt 13 Ministerien Generalsekretärinnen und Generalsekretäre installiert.

Bei der Prüfung der Generalsekretariate unter Türkis-Blau stellten die RH-Prüfer fest, dass Aufgaben und Ziele nicht klar definiert waren, weshalb das "Risiko von Doppelgleisigkeiten und widersprüchlichen Arbeitsaufträgen durch Kabinette in den Ministerien und durch Generalsekretäre" gestiegen sei.

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Auch die finanziellen Konsequenzen prüfte der Rechnungshof: So hatte die Einrichtung der Generalsekretäre samt Personal (umgerechnet rund 63 Vollzeitkräfte) keine Reduktion von Bediensteten in den Kabinetten der Ministerien und Büros der Staatssekretäre zur Folge.

"Das widerspricht dem Ziel einer sparsamen Verwaltung", betont der RH. Während der Dauer der türkis-blauen Koalition von Mitte Dezember 2017 bis Ende Mai 2019 betrug der Personalaufwand für Kabinette, Büros der Staatssekretäre und Generalsekretariate demnach 50,6 Millionen Euro.

Generalsekretäre können ohne vorangegangene Ausschreibung betraut werden, sondern ausschließlich aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Ministerin oder zum Minister. "Das im öffentlichen Dienst vorgesehene Verfahren zur nachvollziehbaren Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung entfällt", merkt der RH an.

Angeschaut hat sich der Rechnungshof auch die Besoldung, wobei es neben dem Fixgehalt auf dem höchstmöglichen Niveau einer Sektionsleitung mitunter Belohnungszahlungen sowie Vergütungen für allfällige Nebentätigkeiten im Bundesdienst gab. Acht Generalsekretäre erhielten demnach während ihrer Funktionsdauer Belohnungen.

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Überdies hielt der Rechnungshof noch allgemein fest, dass die Generalsekretäre kein politisches Eigenleben entwickeln dürften, sondern den jeweiligen Ministern unterstehen.

Außerdem sollten die Generalsekretäre gerade in der aktuellen Corona-Krise ihre Koordinierungsfunktion auch ressortübergreifend wahrnehmen, meint der RH.