APA - Austria Presse Agentur

Rechnungshof-Kritik wegen Mineralölsteuer-Begünstigungen

Der Rechnungshof hat erneut den Umgang des Finanzministeriums mit Mineralölsteuer-Begünstigungen kritisiert. Bemängelt wird unter anderem die steuerliche Begünstigung bei gekennzeichnetem Gasöl (Heizöl Extra Leicht), durch die dem Staat jährlich 400 Mio. Euro an Steuereinnahmen entgehen. Bereits im Herbst 2016 hatte das Kontrollorgan zu diesem Thema Kritik geübt.

Sechs von zwölf Empfehlungen des Rechnungshofes habe das Finanzministerium nicht umgesetzt, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Follow-Up-Bericht: So habe das Ministerium die Höhe und Notwendigkeit der Mineralölsteuerbegünstigungen sowie die Vielzahl an Steuersätzen nicht evaluiert. Das Volumen an Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer insgesamt sei mit rund 1,152 Mrd. Euro im Jahr 2017 weiterhin hoch gewesen.

Die Steuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe (Kerosin) führte 2017 laut RH-Berechnungen zu einem Steuerausfall von 376 Mio. Euro. Die Steuerbefreiung für biogene Treibstoffe brachte einen Steuerausfall von 296 Mio. Euro und die Steuerbefreiung für Schiffbetriebsstoffe zu einem Entfall von 48 Mio. Euro.

Der RH bleibt bei seiner Empfehlung, insbesondere zu evaluieren, ob 15 Jahre nach Einführung biogener Treibstoffe noch die Notwendigkeit einer Steuerbegünstigung als zusätzliche flankierende Maßnahme zur Unterstützung von Biokraftstoffen besteht. In eine Evaluierung wäre auch die Frage einzubeziehen, ob die beabsichtigte Wirkung nicht besser durch direkte Förderungen anstelle einer steuerlichen Begünstigung erreicht werden kann.

Auch die Interne Revision des Finanzministeriums selbst habe Anlass zur Kritik gesehen und vor allem die Begünstigung beim gekennzeichneten Gasöl kritisiert. Gasöl eignet sich auch als Treibstoff für Dieselmotoren, war jedoch deutlich geringer besteuert als Diesel. Bei gleicher Besteuerung wäre das Steueraufkommen für gekennzeichnetes Gasöl von 2015 bis 2017 jährlich um mehr als 400 Mio. Euro höher gewesen, schreibt der Rechnungshof und empfiehlt dem Ministerium daher neuerlich zu evaluieren, ob die Begünstigungen bei der Mineralölsteuer wirklich notwendig sind.

Darüber hinaus kritisiert der Rechnungshof, dass die Kontrollmaßnahmen reduziert wurden und das Risiko des Missbrauchs der Steuerbegünstigungen gestiegen sei.