Geprüft wurden die Social-Media-Accounts von Vertretern aller fünf Parlamentsparteien, Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Wiens Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und Oberösterreichs Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ).
Bei Nehammer, Kogler, Doskozil und Wiederkehr hielt der Rechnungshof laut "profil" "kritisch fest", dass die Social-Media-Accounts durch Mitarbeiter der Kabinette mitbetreut worden seien, obwohl sie laut Impressum von den Parteien oder von den Politikern selbst verwaltet würden. Die Prüfer sehen darin eine "Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit - indem Bedienstete der öffentlich-rechtlichen Körperschaften parteipolitische Social-Media-Accounts betreuten".
Aus Sicht des Rechnungshofes stellt der öffentliche Ressourceneinsatz für diese Seiten nicht nur einen "Vorteil gegenüber Nicht-Regierungsmitgliedern" dar, sondern könnte auch in rechtlicher Hinsicht "problematisch" werden, heißt es in dem Bericht wörtlich. Konkret "könnte eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz vorliegen".