Rechnungshof sieht Mängel bei Gesundheitsakte ELGA
Die Untersuchung des Rechnungshofes betraf die Jahre 2018 bis 2022. Zum Start von ELGA im Dezember 2015 habe es keine konkreten Ziele gegeben, was sie leisten solle. "Inkonsistent und nur schwer lesbar" sei das zentrale Gesundheitstelematikgesetz, hieß es in der RH-Aussendung. Die Regeln ließen so "unterschiedliche Interpretationen" zu. Empfohlen wurde die Ausarbeitung einer bundesweiten eHealth-Strategie.
Kritik gab es an der lückenhaften Ausstellung elektronischer Befunde. Bisher würde es diese fast nur in Krankenanstalten geben, bemängelte der RH. Die eBefunde solle es aber bei allen Gesundheitsanbietern, etwa auch Facharztpraxen, Radiologie-Instituten und Laboren geben. Dann könnten auch Bilddaten und Blutwerte übermittelt werden. Weiter ausbauen würde der Rechnungshof zudem die Anwendungen eImpfpass und eMedikation. Mittlerweile beschlossen wurde die "Patient Summary" - eine standardisierte Zusammenfassung von grundlegenden medizinischen Informationen jedes Menschen.
Elektronische Rezepte und Medikation werden von Gesundheitsanbietern unterschiedlich genutzt. Patientinnen und Patienten können sich aussuchen, ob sie teilnehmen wollen. Bis Ende 2023 waren vier Impfungen verpflichtend in ELGA zu erfassen: Covid-19, Influenza, Mpox (Affenpocken) und Humane Papillomaviren (HPV). Der Rechnungshof fordert hier eine Ausweitung.
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