APA - Austria Presse Agentur

Rechnungshof sieht Probleme bei der Cybercrime-Bekämpfung

Die Bekämpfung der Cyberkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren weltweit immer mehr als Herausforderung Nummer eins für die Strafverfolgungsbehörden herauskristallisiert.

Dabei schneiden Österreichs Behörden nur mäßig ab, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes (RH) hervorgeht. Besonders betrifft das das Justizministerium: Dieses "befand sich bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität noch im Anfangsstadium", heißt es in dem Bericht.

Aufholbedarf ortet der Rechnungshof bei der Justiz vor allem bei der Aus- und Fortbildung bei den Staatsanwaltschaften sowie bei deren Organisation. So wäre eine Spezialisierung bei den Staatsanwaltschaften notwendig und damit einhergehend der Aufbau des "für eine effiziente Fallbearbeitung notwendigen" technischen Grundwissens.

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Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität

Doch auch das Innenministerium hat Nachholbedarf, so der Rechnungshof. Dieses habe "in den letzten Jahren zwar Maßnahmen auf den wesentlichen Organisationsebenen und (...) damit die Grundlage für Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität" geschaffen. "Es bestand aber Verbesserungspotenzial vor allem bei der Prävention, beim Personal und der Organisation", betonte der RH.

Große Defizite gibt es im Bereich Cybercrime offenbar beim Zusammenspiel der beiden Ressorts: Das beginnt schon bei den Begriffsbestimmungen, die zwischen den Ministerien vereinheitlicht und damit als Delikte festgelegt werden müssten, die unter den Begriff Cyberkriminalität fallen.

Verbunden damit wäre die abgestimmte statistische Erfassung des Deliktsbereich notwendig, so der RH – sprich die Angleichung der Kriminalstatistiken. "Es wäre grundsätzlich erforderlich, zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Cyberkriminalität zu entwickeln", wird in dem Bericht konstatiert.

Der Rechnungshof plädierte im Übrigen dafür, im Bereich Cybercrime verstärkt auf Prävention zu setzen, da sich die Bekämpfung und Aufklärung der Delikte meist schwierig gestaltet und die Zahl der Taten und ihre Schadenssummen in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist.

Als Möglichkeit sieht es der RH dabei, Anreize zu schaffen, damit mehr Beamte in diesen Bereich der Prävention gehen. Bei den Assistenzdiensten Kriminalprävention der Landeskriminalämter empfahl der Rechnungshof die Schaffung eigener Cybercrime-Gruppen.

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Aus operativer Sicht wäre dennoch "im Hinblick auf die Sicherung, Aufbereitung und Auswertung von Daten sowie die Erstellung elektronischer Beweismittel eine geeignete technische Infrastruktur aufzubauen". Die Polizei sollte schließlich ihre bestehenden Strukturen und Prozesse umfangreich evaluieren und "angemessene organisatorische, personelle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen" schaffen.

Der RH empfahl auch den Test und die Anschaffung geeigneter Software zur Analyse großer Datenmengen. Diese sollte anforderungsspezifisch weiterentwickelbar sein.