APA - Austria Presse Agentur

Rechnungshof wünscht sich Super-Regulator

Der Rechnungshof kritisiert in seinem aktuellen Bericht zahlreiche Doppelgleisigkeiten bei den Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden und empfiehlt deshalb die Zusammenlegung von E-Control, RTR, KommAustria und Schienen-Control zu einer Art Super-Regulierungsbehörde, die nur an ein einziges Ministerium angebunden sein sollte.

Diese einheitliche Behörde sollte einen Geschäftsführer haben und in Sparten oder Sektoren gegliedert sein, die sich um sektorspezifische Regulierungsaufgaben kümmern - es gehe nicht um die Schaffung einer zusätzlichen Ebene zwischen dem Ministerium und den bisherigen Regulierungsbehörden, wird betont.

Untersucht wurde von den RH-Experten der Bahnregulator Schienen-Control, die Energieregulierungsbehörde E-Control, die Rundfunk und Telekom-Regulierungsbehörde RTR, die für elektronische Audiomedien und elektronische audiovisuelle Medien zuständige Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sowie die Bundeswettbewerbsbehörde BWB.

Die Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts sollten in der BWB zusammengeführt werden, so die RH-Empfehlung.

Insgesamt bemängelt der Rechnungshof das Fehlen einer umfassenden bundesweiten Wettbewerbsstrategie und transparenter sowie wirtschaftlich gerechtfertigter Ausgabenobergrenzen für die Regulierungsbehörden. "Die Höhe der Aufwendungen sollte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit kritisch hinterfragt werden", heißt es in dem Bericht. Durch das Fehlen klarer Vorgaben habe es für die Behörden nie einen Druck oder die Notwendigkeit gegeben, kaufmännisch zu wirtschaften. In Verbindung mit einer umfassenden Strukturreform wäre deshalb auch eine verbindliche mehrjährige Finanzierungsvereinbarung zu entwickeln, meinen die RH-Prüfer.

Mehr Ordnung anstelle des derzeitigen Chaos wünscht sich der Rechnungshof auch bei der Personalauswahl und Bezahlung der Mitarbeiter und Führungskräfte. Für die Beschäftigung sollte eine einheitliche Rechtsgrundlage auf Basis eines Kollektivvertrags geschaffen werden, wobei sich die Bezahlung an jener der Vertragsbediensteten des Bundes orientieren sollte.

Auch die Auswahl- und Bestellung von Geschäftsführern und Aufsichtsräten sollte vereinheitlich werden, wobei sich die Bezüge der geschäftsführenden Leitungsorgane an den Spitzenbezügen der Bundesbediensteten orientieren sollten, also an den Gehältern der Sektionschefs. Kritisiert wird nicht in erster Linie die Höhe der Bezüge an sich, sondern der Umstand, dass sie bei den einzelnen Behörden völlig unterschiedlich seien - so wird in der Energiebranche traditionell besonders gut bezahlt, und daran orientiert sich auch die Regulierungsbehörde.

Eng werden könnte es für die Chefregulatoren, wenn es nach den Vorstellungen des Rechnungshofes geht, auch aus einem anderen Grund: Künftig sollte nämlich bei der Bestellung von geschäftsführenden Leitungsorganen auch auf die Erreichung der angestrebten Frauenquote geachtet werden.