APA - Austria Presse Agentur

Rechnungshofbericht: Zu wenig Personal und Betten für Babys

In Wien und Niederösterreich gibt es Engpässe bei der intensivmedizinischen Versorgung Neugeborener. Laut einem am Freitag vorgelegten Bericht des Rechnungshofs gibt es sowohl fehlende Bettenkapazitäten als auch zu wenig Fachpersonal. Beim Transport von Neugeborenen in eine Neonatologie fehlte zudem teilweise entsprechend ausgebildetes Begleitpersonal, ergab die Prüfung der Jahre 2015 bis 2018. Immer wieder kam es da zu Engpässen.

Der am Freitag veröffentlichte Bericht zeigt deutlich, dass es insbesondere in der Neonatologie - also auf Neugeborenenmedizin spezialisierten Abteilungen - immer wieder zu kritischen Situationen kam. Die Gesamtauslastung betrug bis zu mehr als 90 Prozent.

Unterschieden wird zwischen neonatologischen Intensivbetten (NICU-Betten) und Überwachungsbetten (NIMCU-Betten). In Niederösterreich verfügten 2018 sieben von 18 Geburtshilfen darüber, in Wien waren es sechs der neun fondsfinanzierten Geburtshilfen. Die Gesamtauslastung war in Wien höher als in Niederösterreich. Zu wenig Personal führte zu den Engpässen - sowohl bei den Ärzten, als auch beim Pflegepersonal. Das führte sogar dazu, dass 2018 in Wien zeitweise Intensivbetten für Neugeborene gesperrt werden mussten.

Probleme gab es auch bei der Verlegung von Neugeborenen. Das erfolgt dann, wenn Neugeborene nicht angemessen medizinisch versorgt werden können, und häufig akut und dringend. Für den Transport braucht es entsprechend ausgebildetes Personal, das in beiden Bundesländern nicht immer ausreichend vorhanden war.

Die Personalknappheit gibt es auch bei Hebammen, zeigt der Rechnungshofbericht. Nach Angaben der Wiener Krankenanstalten sei es schwierig, Stellen für Hebammen zu besetzen. So waren Ende 2018 rund zwölf Posten unbesetzt. Mit 26 Hebammen je 1.000 Lebendgeburten liegt Österreich unter dem OECD-Schnitt von 35 pro 1.000 Lebendgeburten.

Defizite zeigte der Rechnungshof auch bei Pränataldiagnostik auf, den vorgeburtlichen Untersuchungen. Hier gab es deutliche Unterschiede im Leistungsangebot in den Geburtshilfeambulanzen. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass unterlassene, nicht empfohlene oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchungen Schadenersatzansprüche zur Folge haben können, und forderte Maßnahmen, um die Versorgung von Schwangeren bei diesen Untersuchungen sicherzustellen.

Der Rechnungshof sah sich auch die Verteilung der Gastpatientinnen an. Demnach entfielen sieben Prozent der rund 17.300 Geburten in Wiener Fondskrankenanstalten im Jahr 2018 auf Niederösterreicherinnen. Umgekehrt entfielen neun Prozent von rund 14.100 Geburten in Niederösterreich auf Wienerinnen. Während Wienerinnen überwiegend niederösterreichische Krankenanstalten wählten, in denen lediglich die Grundversorgung angeboten wird, haben Gastpatientinnen aus Niederösterreich vor allem in Wiener Perinatalzentren entbunden. Solche verfügen sowohl über NICU- als auch über NIMCU-Betten. Elf Prozent der Geburten im AKH Wien entfielen beispielsweise 2018 auf Frauen, die ihren Wohnsitz in Niederösterreich hatten.

Der Rechnungshof empfiehlt, dass das Land Niederösterreich, die Stadt Wien sowie die Krankenanstaltenträger gemeinsam mit den beiden Gesundheitsfonds unter Berücksichtigung der Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit die zur qualitätsvollen und patientensicheren Versorgung erforderliche Zahl und örtliche Festlegung von neonatologischen Betten sicherstellen.