APA - Austria Presse Agentur

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit dürfte kommen

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit kommt nun wohl doch. Ein entsprechender Initiativantrag soll am Donnerstag im Nationalrat eingebracht werden, berichtete der ÖGB der APA unter Berufung auf eine Verständigung mit der Regierung. Die Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf vier statt bisher drei Wochen ausgedehnt werden - gültig rückwirkend mit 1. November. Laut ÖGB soll es für den Dienstgeber sogar eine volle Kostenübernahme durch den Bund geben.

Die Sonderbetreuungszeit gab es bereits im Frühling als Ergänzung zum Pflegeurlaub, wenn Kinder oder zu Pflegende während des Lockdowns zu betreuen gewesen waren. Was bisher fehlte, war ein Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste seine Zustimmung geben. Die Kosten für den Dienstgeber übernahm der Staat bisher zu einem Drittel, im Herbst sollten es 50 Prozent sein. Laut ÖGB soll es nun sogar eine volle Kostenübernahme durch den Bund geben. Außerdem wird die Sonderbetreuungszeit nicht bis Februar sondern bis Juni ermöglicht.

"Wir haben als ÖGB in den letzten Monaten Thema Druck aufgebaut und nicht lockergelassen", freute sich ÖGB-Frauenchefin Korinna Schumann. "Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung."