Regeln für Nostrifizierung sollen geändert werden

Erleichterungen für Pflegekräfte aus Drittstaaten geplant
Die Nostrifizierung ausländischer Abschlüsse soll künftig stärker nach Schablone ablaufen und weniger anhand von aufwendigen Einzelfallprüfungen. Dieses Ziel haben sich Bildungsminister Martin Polaschek und Wirtschaftsminister Martin Kocher (beide ÖVP) gesetzt. Dazu soll möglichst bald ein eigener Gipfel mit allen Beteiligten stattfinden. Konzentrieren will man sich zunächst auf Gesundheitsberufe und den Pflegebereich, so die beiden Minister nach einem Gespräch am Freitag.

Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Abschluss gleichgestellt. Damit darf etwa ein akademischer Grad geführt oder ein bestimmter Beruf ausgeübt werden. Für das Nostrifizierungsverfahren sind derzeit grundsätzlich jene Hochschulen zuständig, die ein entsprechendes Studium selbst anbieten. Grund dafür ist, dass man davon ausgeht, dass diese am besten wissen, wann ein entsprechender Abschluss auch tatsächlich gleichwertig ist. Derzeit gibt es jährlich im Schnitt insgesamt rund 500 Anträge pro Jahr. Damit verbunden sind Verfahrenskosten von 150 Euro, dazu kommen oft noch Übersetzungen etc.

Eine Nostrifizierung ist aber für die Ausübung eines bestimmten Berufs nicht immer nötig: Sie kommt nur bei reglementierten Berufen wie Anwalt, Ärztin, Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder Lehrkräften ins Spiel - also wenn per Gesetz ein österreichischer Studienabschluss erforderlich und eine andere Form der Anerkennung nicht möglich ist. Für Bürger der EU, des EWR sowie Staatsangehörige der Schweiz ist der Zugang zu reglementierten Berufen etwa durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie einfacher geregelt.

Bis 2050 brauche man rund 70.000 zusätzliche Pflegekräfte, so Polaschek. Allein aus dem Inland könne dieser Bedarf nicht gedeckt werden. "Wir brauchen qualifizierte Zuwanderung. Daher müssen wir aktiv Leute in diesen Ländern ansprechen - dann müssen aber auch die Abläufe entsprechend passen." Derzeit würden die Verfahren zu lange dauern - das koste sowohl die Antragsteller als auch die prüfenden Institutionen viel Energie. Derzeit müssen etwa Hochschulen Curricula vergleichen und sich diverse Fächerlisten anschauen, die an der Einrichtung im Drittstaat unterrichtet werden.

Als Ziel hat sich Polaschek gesetzt, die Nostrifizierung dort abzuschaffen, wo dies nötig sei, und ansonsten neu zu regeln. Dazu könne es etwa nach dem Vorbild anderer Staaten Herkunftslandschablonen geben. Damit würde etwa festgestellt, wie Studienabschlüsse in einem bestimmten Land aussehen. Dann könnte etwa festgestellt werden, dass eine Person mit einem Bachelorabschluss in einem Pflegeberuf aus dem Land X für gewöhnlich die Voraussetzungen für einen gleichwertigen Abschluss in Österreich erfüllt und aus dem Land Y bestimmte Fächer nachmachen muss.

Kocher verwies auf bereits implementierte Vereinfachungen bei der Rot-Weiß-Rot-Card. So könne etwa eine diplomierte Krankenpflegekraft, der für die Anerkennung noch Ergänzungsprüfungen fehlen, schon jetzt auf einer niedrigeren Stufe, etwa als Pflegeassistenz, arbeiten. Für nicht reglementierte Berufe wie etwa im Handwerk ist derzeit das AMS für die Anerkennung zuständig. Auch hier könne man künftig auf Pre-Check-Listen setzen, meinte Kocher: "Es gibt sicher Länder, wo man das sehr gut machen kann." Bei anderen werde man bei der Einzelfallprüfung bleiben.

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