APA - Austria Presse Agentur

Regierung prüft Maßnahmen bei Sonder- und Frühpensionen

Die Regierung will zur Gegenfinanzierung der Steuerreform weitere Einsparungen bei "Sonderpensionsprivilegien" prüfen. Das geht aus der am Mittwoch beschlossenen Punktation zur Steuerreform hervor. Außerdem werden "klare Zugangsvoraussetzungen" zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten angekündigt, die sich "besonders dynamisch entwickeln". Details nennt der Ministerratsvortrag diesbezüglich nicht.

Bei der Präsentation der Steuerreform am Dienstag hatte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schon darauf hingewiesen, dass die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters um ein Jahr Einsparungen von einer Mrd. Euro bringe. Zuletzt war das Antrittsalter leicht gestiegen und lag 2018 bei 61,3 Jahren für Männer und 59,3 Jahren bei Frauen. Vom gesetzlichen Pensionsantrittsalter (65 bei Männern und 60 Frauen) sind im Durchschnitt also insbesondere Männer noch weit entfernt. Von 2024 bis 2033 steigt dann auch das gesetzliche Pensionsalter für Frauen schrittweise auf 65.

Zur Finanzierung der Steuerreform will die Regierung nun (neben "maßvollen und sozial verträglichen" Gehaltsabschlüssen für Beamte ab 2021) auch die im Regierungsprogramm angekündigte Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter forcieren. Und: "Darüber hinaus wird es zu klaren Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten kommen, die sich besonders dynamisch entwickeln." Auch die Sonderpensionsprivilegien sollen "unter dem Aspekt der Einsparungen gemäß den rechtlichen Möglichkeiten" durchforstet werden.

Details nennt die 17 Seiten starke Punktation zur Steuerreform (http://go.apa.at/ZhI8siXI) diesbezüglich nicht. Auch die Regierung konnte die Ankündigung auf APA-Anfrage vorerst nicht konkretisieren. Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ u.a. angekündigt, zu prüfen, ob die Anrechnung von "Teilpflichtversicherungszeiten" für Arbeitslose bei Frühpensionierungen mit zwei Jahren begrenzt wird.

Ebenfalls angekündigt wird im Ministerratsvortrag ein "Grundsatzgesetz" für Ausgliederungen, das mehr Transparenz und Einheitlichkeit bringen soll, sowie geringere Zahlungen der Regierung an ausgegliederte Einheiten und Kostendämpfungen beim Personalaufwand. In Summe will die Regierung für die Finanzierung der Steuerreform den bisherigen Angaben zufolge noch eine Mrd. Euro direkt beim Bund sowie 500 Mio. Euro bei den ausgegliederten Einheiten einsparen.