APA - Austria Presse Agentur

Regierung senkt Entschuldungsfrist bei Insolvenzen

Die türkis-grüne Bundesregierung verabschiedet am Mittwoch im Ministerrat die angekündigte Reform des Insolvenzrechts. Die Regierungsvorlage wird nun im Parlament weiterbehandelt. Das Gesetz soll Ende Juli in Kraft treten, hieß es aus dem Justizministerium zur APA. Die Entschuldungsfrist sowohl für Private als auch Unternehmen soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Grund für die Änderungen ist die Coronakrise. Die Regierung erwartet eine Insolvenzwelle für den Herbst.

"Gerade während der Coronakrise sind viele Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten, etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Zwar steigen derzeit die Konkurse im privaten Bereich noch nicht, aber ab Herbst könnte sich die Lage ändern", sagte Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Das Justizressort verweist auf den Schuldenreport 2021 der staatlich anerkannten Schuldnerberatung. Demnach gab es 2019 etwas mehr als 9.000 Privatinsolenzen, 2020 aber nur 7.300. Die Differenz von knapp 2.200 lasse Nachholeffekte erwarten, hieß es. Hinzukommen jene, die aufgrund von Corona in eine schwierige finanzielle Situation geraten seien. Daher setzte die Bundesregierung rechtzeitig Maßnahmen, um die Entschuldung im Falle einer Insolvenz schneller und leichter zu machen.

Neu ist auch ein "präventives Restrukturierungsverfahren", das Insolvenzen vermeiden soll. Bei Gericht soll in Zukunft bei drohender Insolvenz ein individueller auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittener Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit abgeschlossen werden können. Anders als bei Insolvenzen, müssen im Fall eines präventiven Restrukturierungsplans nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Damit können Forderungskürzungen und Stundungen auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger vorgenommen werden.