APA - Austria Presse Agentur

Regierungs-Stellungnahmen zu Coronagesetzen an VfGH

Die zahlreichen Beschwerden gegen die Corona-Beschränkungen bescheren dem Verfassungsdienst im Kanzleramt arbeitsreiche Tage. Allein am Mittwoch schickt die Regierung ein Dutzend Stellungnahmen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der unter anderem entscheiden muss, ob geschädigte Unternehmen Anspruch auf Verdienstentgang haben.

Insgesamt liegen dem VfGH bisher rund 70 Anträge gegen die Corona-Maßnahmen vor. Unter anderem haben sich Tiroler Hoteliers an das Höchstgericht gewandt, weil sie sich durch die von der Regierung gesetzten Maßnahmen ihrer im Epidemiegesetz geregelten Entschädigungsansprüche beraubt sehen. Denn im Covid-19-Maßnahmengesetz hatten ÖVP und Grüne festgelegt, dass die Bestimmungen des Epidemiegesetzes über Betriebsschließungen - inklusive Entschädigung für Verdienstentgang - in diesem Fall nicht greifen.

Den Inhalt ihrer Stellungnahmen kommentiert die Regierung mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Laut der Tagesordnung zum Ministerrat geht es beim Großteil der Mittwoch anstehenden Stellungnahmen - insgesamt sind es 13 - aber um die Bestimmungen zum Inkrafttreten der Covid-Maßnahmen. Dort ist unter anderem auch die Aushebelung des Epidemiegesetzes bei Betriebsschließungen geregelt. Außerdem Thema sind die Regeln über die "Betretungsverbote", mit denen die De-Facto-Betriebsschließungen im Handel und der Hotellerie im März umgesetzt wurden.

Die strittigen Gesetze stammen zwar aus dem Gesundheitsministerium. Vertreten wird die Republik im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof allerdings vom Verfassungsdienst im Kanzleramt, wenn es sich bei den angefochtenen Bestimmungen um Gesetze handelt, wie es im Büro von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) auf APA-Anfrage hieß. Werden Verordnungen angefochten, dann übernimmt die Verteidigung das jeweilige Ministerium.

Erste Entscheidungen könnten die Verfassungsrichter bereits in ihrer vom 8. bis 27. Juni laufenden Session treffen. Um das zu ermöglichen, hat der Verfassungsgerichtshof der Regierung eine etwas kürzere Frist für ihre Stellungnahmen gesetzt - nämlich fünf bis sechs anstatt der üblichen sechs bis acht Wochen.