APA - Austria Presse Agentur

RH kritisiert lasche Prämienhandhabung der Wiener Stadthalle

Die Wiener Stadthalle ist vom Stadt-Rechnungshof unter die Lupe genommen worden. Dieses Mal ging es um die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Dabei stießen die Prüfer auf eine lasche Handhabung bei Prämienzahlungen an Mitarbeiter. So seien teils die notwendigen Zielvereinbarungen und -evaluierungen mangelhaft gewesen. Kritik gab es auch an der Höhe der Kapitalrücklagen der Gesellschaft.

Die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. ist eine 100-prozentige Tochter der stadteigenen Wien Holding. Zum Unternehmensgegenstand zählen die Errichtung, Betriebsführung oder Pachtung von Veranstaltungs- und Sportstätten. Zum Stichtag am 31. Dezember 2018 gab es zwei Geschäftsführer, zwei Prokuristen und 128 weitere Mitarbeiter. Die Prüfung umfasste die Jahre 2015 bis 2018.

Was die Prämienzahlungen anbelangt, wird bei der Stadthalle zwischen in Dienstverträgen vereinbarten Prämien mit Rechtsanspruch für Führungs- und Schlüsselkräfte und Prämien ohne Rechtsanspruch für alle anderen Mitarbeiter unterschieden. Konkrete Regeln gibt es auch, wann und in welcher Höhe es Prämie ausbezahlt werden. Dazu sollten konkrete Zielvereinbarungen inklusive Messkriterien zwischen dem Prämienberechtigten und der jeweiligen Führungskraft vereinbart werden. Am Ende einer Prämienperiode müsse im Rahmen eines Zielevaluierungsgesprächs zwischen dem Mitarbeiter und der zuständigen Führungskraft der Zielerreichungsgrad gemeinsam festgelegt werden.

Die Rechnungshof-Prüfung hat nun gezeigt, dass die Handhabe in der Praxis eine andere ist: Zielvereinbarungen und die nachfolgenden Evaluierungen seien teilweise mangelhaft gewesen und wären von den Vorgaben der Prämienrichtlinie des Wien Holding-Konzerns abgewichen. So seien beispielsweise Ziele vereinbart worden, die eigentlich zu den gewöhnlichen Aufgaben des Prämienberechtigten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gehörten. Als Beispiele wurden im Bericht unter anderem "Überarbeitung des Internen Kontrollsystems" oder "Überleitung des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017 in das Kalenderjahr 2018" aufgezählt.

Der Stadtrechnungshof riet, Prämienzahlungen nur für außerordentliche und außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegenden Leistungen zu gewähren, die zu einem "messbaren wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen beitragen". Im Beobachtungszeitraum seien die Prämien mit Rechtsanspruch großteils im Maximalausmaß zuerkannt worden, hieß es.

Im Fall einer Person wird allerdings empfohlen, eine aus Sicht der Prüfer ungerechtfertigte Mehrauszahlung zurückzufordern. Diese sei durch eine falsche Evaluierung der Zielerreichung zustande gekommen. Die Stadthalle sieht das nicht so, laut einer im Bericht vermerkten Stellungnahme sei die Zielvereinbarung der betroffenen Person nochmals evaluiert und kein Fehler festgestellt worden. Dabei wurde betont, dass man "künftig ein noch stärkeres Augenmerk auf die schlüssige Abbildung von Zielvereinbarung, Zielerreichung die Ausführungen zur Zielevaluierung legen" wolle.

Der Stadt-Rechnungshof widmete einen kleinen Teil des Bericht auch den in der Vergangenheit immer wieder kritisierten Derivatgeschäften. Diese wurden einst zur als Strategie zur Absicherung der Zinsaufwendungen aus der Leasingfinanzierung der Halle F abgeschlossen und laufen noch immer. Konkret ging es dieses Mal um einen Zinsswap, bei dem die Stadthalle zu zwei Stichtagen pro Jahr zur Zahlung eines fixen Zinsbetrags verpflichtet ist, im Gegenzug erhält sie an den selben Tagen variable Zinserträge auf Basis des 6-Monats-Euribors. Da dieser seit Beginn der Laufzeit am 1. September 2012 "äußert niedrig" sei, habe sich der finanzielle Mehraufwand für die Stadthalle bis zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 1,56 Mio. Euro belaufen.

Kritisch wurde im Bericht auch die Höhe der Kapitalrücklagen der Stadthalle gesehen. Dazu muss man wissen: Das Unternehmen bekommt zurückgehend auf einen Gemeinderatsbeschluss von 1978 jährlich eine Subvention von der Stadt. Nicht verbrauchte Finanzmittel müssen einer eigens zu bildenden Sonderrücklage in der Bilanz der Muttergesellschaft zugewiesen werden - die Auflösung ist nur zur Verlustabdeckung und für außerordentliche Mittelzuführungen erlaubt.

Mit 31. Dezember 2018 beliefen sich die Kapitalrücklagen der Stadthalle - in der Bilanz unter der Position nicht gebundene Kapitalrücklagen verbucht - auf rund 13,05 Mio. Euro. Im Vergleich dazu lagen laut Bericht die durchschnittlichen Jahresfehlbeträge im Betrachtungszeitraum bei rund 5,15 Mio. Euro. Die Prüfer empfahlen daher die Rücklagen aufzulösen, 9 Mio. Euro an die Stadt zurück zu überweisen und die restlichen 4,05 Mio. Euro für die Sonderrücklage bei der Muttergesellschaft bereitzustellen.

"Ja, die Wiener Stadthalle war in der Lage, durch gesundes Wirtschaften und dank einer ausgezeichneten Auslastung entsprechende Rücklagen zu bilden. Und das ist auch gut so, denn das Veranstaltungsgeschäft ist ein volatiles. Es gibt gute und schlechte Jahre. Die Rücklagen ermöglichen es der Wiener Stadthalle, auch schwächere Jahre aus eigener Kraft abzufedern", verteidigte ein Sprecher der Wien Holding gegenüber der APA die Kapitalrücklagen. Überdies dürfe man nicht vergessen, dass die Stadthalle mehr als 60 Jahre alt sei: "Das heißt, auch hier werden in den nächsten Jahren hohe Investitionen zu tätigen sein, für Sanierung und Instandhaltung - abgestimmt auf die künftige Nutzung." Auch dafür seien solche Rücklagen hilfreich.