Russisches TV für LGBTQ-"Propaganda" zu Strafe verurteilt

Musiksender muss 5.000 Euro Strafe wegen Videoclip zahlen
Einen Tag nach dem Verbot der LGBTQ-Bewegung in Russland hat ein russisches Gericht am Freitag einen Fernsehsender wegen "Propaganda" für Schwule, Lesben, Transmenschen und queere Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut einem Gericht in St. Petersburg muss der Musiksender AIVA 500.000 Rubel (umgerechnet 5.000 Euro) zahlen, weil er das Musikvideo zu dem Lied "Tak krassiwo" ("So schön") von ESC-Teilnehmer Sergej Lasarew ausgestrahlt hatte, in dem Paare Händchen halten.

Laut dem Gericht sind in einer Szene des Videos die Hände von "zwei verschiedenen Personen desselben Geschlechts" zu sehen. Diese Geste könnte den Eindruck erwecken, dass diese "Vorlieben" akzeptabel und "gleichwertig mit der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau" seien, hieß es weiter. Die Anhörung fand ohne einen Vertreter der Verteidigung statt.

In Russland verbietet ein Gesetz, das als Instrument der Unterdrückung angeprangert wird, die "Propaganda" von "nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen". Darin eingeschlossen sind auch Medien, Internetseiten, Bücher oder Filme.

Am Donnerstag hatte die russische Justiz zudem die internationale LGBTQ-Bewegung als extremistisch eingestuft und ein Verbot erlassen. In Russland lebende Schwule, Lesben, Transgender oder queere Menschen müssen nun mit Haftstrafen rechnen. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

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