APA - Austria Presse Agentur

Salzburger Swap-Prozess - "Bestreben war das Wohl der Stadt"

Mit den Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen von sechs im Salzburger Swap-Prozess erstinstanzlich Verurteilten rund um Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und Ex-Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) hat sich am Dienstag ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) auseinandergesetzt. Ob ihren Rechtsmitteln Folge geleistet wird, wird am Mittwoch im Justizpalast verkündet.

Schadens Rechtsvertreterin Bettina Knötzl kritisierte das Erstgericht in besonders scharfen Worten. In Salzburg sei ein menschenrechtswidriges Verfahren geführt und ein unfaires Urteil gesprochen worden, das fundamentale Mängel enthalte, meinte Knötzl. Schaden habe gar keine andere Möglichkeit gehabt, als die Swap-Geschäfte an das Land Salzburg zu übertragen: "Der Bürgermeister hat nichts verzockt. Er hat das Zocken gestoppt." Dem entgegen stehende Feststellungen des Erstgerichts nannte Knötzl "aktenwidrig". Das Ersturteil habe Schaden "beruflich, politisch und wirtschaftlich vernichtet".

In seinem Schlusswort bekräftigte Schaden: "Mein Bestreben war immer das Wohl der Stadt." 1992 sei er in die Salzburger Kommunalpolitik eingestiegen: "Die Stadt war damals bankrott." Im Lauf seiner politischen Karriere habe er "dazu beigetragen, die Stadt zu sanieren". Die "Unterstellung", er habe mit Raus eine Vereinbarung zur Übernahme des Schadens aus den Salzburger Swap-Geschäften geschlossen, nannte Schaden "eine völlig irrationale Annahme".

Raus verwahrte sich ebenfalls entschieden gegen diese Darstellung. Unter Verweis auf seine langjährige Laufbahn betonte er: "Ich hätte niemals angenommen, dass das ein kriminelles Delikt werden könnte." Er habe sich "immer bemüht, korrekt zu handeln, korrekt zu arbeiten." Ihm wäre es "nie im Traum eingefallen, in Kauf zu nehmen, das Land bewusst zu schädigen". Während seiner Ausführungen brach Raus einmal die Stimme. Der Vorwurf, er habe sich etwas zuschulden kommen lassen, sei eine "unvorstellbare Unterstellung, unter der ich bis heute leide". Seine Lebensqualität und seine Gesundheit hätten unter dem langjährigen Strafverfahren erheblich gelitten.

Zuvor hatte die Verteidiger-Riege das Urteil der ersten Instanz in Ausführungen zerpflückt, die sich insgesamt über mehr als fünf Stunden erstreckten. Dieses sei "inhaltsleer", enthalte "Scheinbegründungen", sei "nicht schlüssig", hieß es. Alle Handelnden hätten "das Beste für die Stadt" gewollt und keinen Schadensvorsatz gehabt.

In der Sache geht es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurden zwischen Juni und August 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne finanzielle Gegenleistung übertragen, wobei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden sein soll. Die Übernahme der Swaps erfolgte laut Erstgericht aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen Schaden und Raus.

Der frühere Stadtchef Schaden, der im September 2017 zurücktrat, wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Raus und der ehemalige Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus erhielten jeweils zwei Jahre, davon 18 Monate bedingt.

Gegen diese Strafen hat die Staatsanwaltschaft berufen. Sie fordert höhere Strafen für Schaden, Raus und Paulus, bei Schaden explizit die Ausschaltung der bedingten Strafnachsicht. Dieses Ansinnen bekräftigte im Rahmen des Gerichtstags der Vertreter der Generalprokuratur, Harald Eisenmenger. Bei Schaden, Raus und Paulus wären "die Strafen zu verschärfen", sagte der Generalanwalt. Sie hätten "Papiere ohne Gegenleistung an das Land verschoben", wobei Eisenmenger auf das "Ausnützen einer Amtsstellung" verwies. Es läge "kein Geständnis, keine Schadensgutmachung" vor, weshalb Eisenmenger aus generalpräventiven Gründen dafür eintrat, "bei Schaden die teilbedingte Strafnachsicht auszuschalten".

Der Salzburger Ex-Bürgermeister zeigte sich von diesen Ausführungen betroffen. "Ich bin entsetzt", stellte Schaden fest. Und weiter: "Das tut weh."