APA - Austria Presse Agentur

Schranken trotz Sperre aufgebrochen: 47-Jähriger verurteilt

Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag ein 47-Jähriger wegen zahlreicher Delikte zu 16 Monaten Haft verurteilt worden. Unter anderem hatte er im vergangenen Winter den Schranken einer Lawinensperre gewaltsam geöffnet, um für die eigene Hochzeitsnacht ohne Umweg ins Hotel zu gelangen. Auch eine Reihe anderer Delikte wurden ihm angelastet. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.

Der Holzarbeiter hatte heuer am 12. Jänner geheiratet und für den Abend ein Hotel in Mauterndorf gebucht. Wegen der heftigen Schneefälle in den Tagen zuvor sperrten die Behörden ab dem späten Nachmittag aber wieder die Katschbergstraße (B99) zwischen den Orten Obertauern und Tweng. Der Angeklagte wollte aber keinen langen Umweg in Kauf nehmen - und griff kurzerhand zu einem im Wagen mitgeführten Hammer. Er zerschlug das Schloss der Schrankenanlage, hob den Balken, fuhr durch und senkte den Balken wieder. Das gleiche Prozedere wiederholte er wenige Kilometer später am Ende der Sperre.

"Mir war schon klar, dass die Straße gesperrt war", räumte er am Donnerstag gegenüber Richterin Daniela Meniuk-Prossinger ein. "Ich dachte aber, da fahre ich sicher nicht wieder zurück." Er habe Panik bekommen, weil "es hat geweht und geschneit wie Sau". In Tweng wurde er schließlich von der Polizei angehalten - und redete sich heraus. "Ich habe gesagt, vor mir ist schon ein anderes Auto durchgefahren und ich bin halt hinten nach. Am Hochzeitstag wollte ich kein Theater." Alkohol hatte der Mann damals nicht im Blut.

Die Anklage wegen schwerer Sachbeschädigung hielt der Verfahrenshelfer des 47-Jährigen am Donnerstag für weit hergeholt. "Die Staatsanwaltschaft wertet den Schranken als Bestandteil der kritischen Infrastruktur. Da schießt man mit Kanonen auf Spatzen." Die zwei zerstörten Schlösser hätten vielleicht einen Wert von 60 Euro gehabt. "Der Schranken war nicht unbrauchbar und wurde auch nicht beschädigt."

Der gebürtige Steirer ist zwölffach vorbestraft und sitzt seit Ende Jänner in U-Haft. Angeklagt war er auch, weil er einen Bagger und einen Pick-Up-Truck angemietet bzw. geleast haben soll, ohne die Raten dafür zu bezahlen. Außerdem soll er versucht haben, Gegenstände aus dem Haus eines Verstorbenen zu verkaufen. Zudem wird ihm neben einer Reihe von Drohungen auch zur Last gelegt, seine Frau verletzt zu haben, als er sie vor der Hochzeit einmal aus dem Auto gezerrt hat. Die Ehe ist übrigens mittlerweile wieder geschieden worden.

Das Gericht verurteilte ihn am frühen Abend zu 16 Monaten Haft unbedingt. Für einen Teil der ihm zur Last gelegten Vorwürfe wurde er schuldig gesprochen, von einigen Anklagepunkten freigesprochen. Der Holzarbeiter nahm das Urteil an. Da aber der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist der Spruch noch nicht rechtskräftig.