APA - Austria Presse Agentur

Schröder verklagt deutschen Bundestag wegen Sonderrechten

Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte. Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel.

Der Ausschuss hatte die Streichung der Mittel damit begründet, dass Schröder "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler" mehr wahrnehme. Damit entfalle "der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers", hieß es in dem Beschluss vom Mai.

Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. "nachwirkenden Dienstpflichten" nicht mehr wahr". Es werde "aber nicht festgelegt, was "nachwirkende Dienstpflichten" überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", heißt es in der Erklärung weiter.

Dem ganzen Vorgang stehe "auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der "neuen Regeln" vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren". Solche Entscheidungen erinnerten "im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat" und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Schröder steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Vielmehr solle die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen", heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen.

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8.300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als "folgerichtig" begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.

Wegen seiner Klage gegen den Bundestag sprach die CSU dem Altkanzler jeden Anstand ab. "Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren", schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber am Freitag auf Twitter. "Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!" Er fügte hinzu: "Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen."

Die FDP verteidigte die Bundestagsentscheidung zum Entzug der Sonderrechte. "Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Stephan Thomae. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. "Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands", betonte der FDP-Politiker.

Deutschlands Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki reagierte gelassen. "Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht", sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende. Kubicki sagte, unabhängig von dieser juristischen Auseinandersetzung wäre es grundsätzlich sinnvoll, wenn es klare Leitlinien für die Nachlaufbüros der Bundeskanzler geben würde. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte: "Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen."

Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung der Frage, welche Ausstattung früheren Kanzlerinnen und Kanzlern auf Staatskosten zusteht - also etwa Büroräume und Personal. Während die Ruhebezüge von Bundespräsidenten und Bundeskabinettsmitgliedern gesetzlich geregelt sind, beruht die Ausstattung für Altkanzler nur auf Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Bundestags.