APA - Austria Presse Agentur

Schüsse in Salzburger Park: Hohe Haftstrafen für Angeklagte

Nach einer Schießerei im Salzburger Hans-Lechner-Park im Sommer 2018 sind am späten Freitagabend am Landesgericht Salzburg zwei Italiener wegen versuchten Mordes zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, muss der 32-jährige Schütze für 14 Jahre ins Gefängnis, ein 23-jähriger Landsmann erhielt zwölf Jahre Haft. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Ältere der beiden soll am 14. August des Vorjahres mindestens drei Schüsse auf einen 35-jährigen Serben abgegeben und ihn dadurch schwer verletzt haben. Der Jüngere war als Beitragstäter angeklagt, weil er seinen Freund bei der Schussabgabe zumindest "psychisch unterstützt" haben soll. Das Opfer erlitt einen Steckschuss im linken Schulterblatt, einen Durchschuss des Oberschenkels und einen Steckschuss im Bauch. Der Mann musste notoperiert werden, befand sich aber nicht in Lebensgefahr.

Zu der Tat war es im Suchtgiftmilieu gekommen. Die drei Männer trafen sich damals offenbar für ein Drogengeschäft am späten Abend im Park. Der Hauptangeklagte, ein in seiner Heimat vierfach vorbestrafter, zuletzt in Salzburg lebender Pizzabäcker, gestand am ersten Prozesstag am 20. Mai 2019 ein, geschossen zu haben. Er sprach aber von Notwehr. "Ich habe mich nur verteidigt", sagte er zum Auftakt des Verfahrens. Der Serbe sei unter Drogen gestanden und habe ihn mit einem Klappmesser attackiert. "An seinen Augen habe ich gesehen, dass er damals unter Drogen stand und Alkohol getrunken hat. Er war sehr aggressiv." Darum habe er in den Rucksack gegriffen, in dem er den Revolver verwahrte, und durch den Rucksack drei Mal auf den Angreifer geschossen.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich hingegen auf Zeugenaussagen, wonach der angeschossene Serbe dem 23-jährigen Italiener zuvor bei einem Geschäft Kokain gestohlen haben soll. Darum hätten die beiden Angeklagten am Tag vor der Tat intensiv nach dem Serben gesucht - wohl um sich zu rächen. Der Jüngere soll Zeugen gegenüber auch gesagt haben, das spätere Opfer töten zu wollen.

Für den Staatsanwalt war heute klar, dass der 32-jährige Schütze aus kurzer Distanz in Tötungsabsicht gefeuert hat. Die Tatwaffe - ein Trommelrevolver - wurde später bei einer Hausdurchsuchung mit Zeitungspapier und Klebefolie umwickelt in einem vollen Farbkübel entdeckt. Der Hauptverdächtige meinte dazu, er habe sich die Waffe drei bis vier Monate vor der Tat gekauft, um sich bei seinen Drogengeschäften besser schützen zu können. Warum er sie an diesem Tag mit im Rucksack hatte, konnte er allerdings nicht schlüssig erklären.

Die Geschworenenjury sah am späten Freitagabend die Schuld der beiden Angeklagten als erwiesen an. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Weder die beiden Italiener noch die Staatsanwaltschaft Salzburg gaben eine Erklärung ab.