Die Gesamtausgaben von 21,5 Milliarden Euro trägt zu knapp drei Viertel der Bund, der Rest entfällt auf Länder und Gemeinden.

APA

Diese Corona-Regeln gelten nun in Schulen

Nach zweieinhalbwöchigen Weihnachtsferien beginnt am Montag wieder die Schule. Bis Ende Februar gilt weiter eine "Sicherheitsphase".

Die Präsenzpflicht bleibt damit ausgesetzt, Eltern können ihre Kinder auch ohne ärztliches Attest entschuldigen. In der Schule gibt es dreimal pro Woche Corona-Tests, einer davon (ab 17. Jänner zwei) muss ein PCR-Test sein. Im gesamten Schulhaus und auch im Unterricht muss eine Maske (ab der Oberstufe FFP2) getragen werden.

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Unverändert bleibt das Vorgehen bei Coronafällen: Bei einem einzigen Fall in einer Klasse wird weiter in Präsenz unterrichtet (ohne das positive Kind). Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird für die ganze Klasse Distance Learning angeordnet. Unabhängig davon wurden wie für die Erwachsenen die Quarantäneregeln gelockert: Wer dreifach bzw. (bis elf Jahre) zweifach geimpft ist, muss nicht mehr in Quarantäne. Gleiches gilt, wenn beim Kontakt mit einem Infizierten in der Schule durchgehend Maske getragen wurde.