Schuldspruch im Beleidigungsprozess gegen Paulus Manker

Sollte Manker den Betrag nicht bezahlen, müsste er im Fall der Rechtskraft des Urteils 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Manker erbat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Ob das Urteil Rechtskraft erlangt, entscheidet sich somit am kommenden Montag.
Für "geldgierige Kanaille" und weitere Kraftausdrücke verurteilt
Zeller hatte Manker verklagt, weil er sich diverse Kraftausdrücke, mit denen ihn jener in verschiedenen Medien und zuletzt sogar in der Hauptverhandlung bedacht hatte, nicht gefallen lassen wollte. Schuldsprüche ergingen jeweils zum Vorwurf, Zeller sei eine "geldgierige Kanaille", ein "Intrigant", ein "Psychopath" und "Scharlatan" mit einem "seltsamen Charakter" und einem "psychischen Schaden". Im laufenden Prozess hatte Manker den Kläger dann auch noch als "Kulturschwuchtel" bezeichnet, was Richter Hartwig Handsur ebenfalls als "exzessive Beleidigung" und somit tatbestandsmäßig wertete. Lediglich in zwei Punkten - dabei ging es um Mankers Behauptungen, Zeller habe einen "lupenreinen Subventionsbetrug" begangen und einen "Schlägertrupp" eingesetzt - sah das Erstgericht nicht den Tatbestand der Beleidigung bzw. der üblen Nachrede erfüllt.
Der Regisseur hatte im Südbahnhotel seine Erfolgsproduktionen "Alma" und "Die letzten Tage der Menschheit" inszeniert. Mit dem Eigentümer des Hotels kam es allerdings zu Unstimmigkeiten. Manker behauptete, er sei Schikanen ausgesetzt gewesen. So habe man im April 2023 die Heizung abgedreht und Vertragsklauseln missachtet. Zeller wiederum behauptete, Manker habe sich über Vertragsbedingungen hinweggesetzt und sein Hotel "besetzt". Ende Jänner 2024 kam es dann zur Zwangsräumung: dem Südbahnhotel zufolge hatte am 30. September 2023 die letzte reguläre Vorführung von Mankers "Die letzten Tage der Menschheit" stattgefunden. "Laut Vertrag hätte der Künstler spätestens 45 Tage später das Hotel räumen müssen. Doch Manker weigerte sich auszuziehen und versperrte mit den Requisiten seitdem die Räumlichkeiten des Hotels", kommunizierte die Südbahnhotel Kultur GmbH damals in einer Aussendung. Nach einer Räumungsklage sei daher die Zwangsräumung erfolgt.
Manker bis zuletzt schulduneinsichtig
Manker zeigte sich vor dem Strafgericht bis zuletzt schulduneinsichtig. Sein Schlusswort gestaltete er als ausufernden Monolog, in dem er Zeller unter anderem "rücksichts- und schamlos". Dieser habe ihn mit seinen beiden "Erfolgsproduktionen" ins Südbahnhotel gelotst und damit "steinreich" werden wollen, indem er für sich zwei Drittel aller Einnahmen aus dem Ticketverkauf, dem Sponsoring und den Subventionen beansprucht hätte, behauptete Manker. An zwei Abenden seien das Publikum und die Schauspieler von "zehn Hünen, schwarz gekleideten Mazedoniern" von der Vorstellung "ausgesperrt worden".
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