Schuldsprüche im Salzburger Swap-Prozess bestätigt

Haftstrafe für Ex-Bürgermeister Heinz Schaden wurde bestätigt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg bestätigt. Sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten rund um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) wurden am Dienstag verworfen. Großteils wurden auch den Berufungen keine Folge geleistet.

Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Fünf-Richter-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) jedoch die über Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

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