APA - Austria Presse Agentur

Diese Corona-Regeln gelten zum Schulstart!

Das Schuljahr 2022/23 wird ohne verpflichtende Tests und Maskenpflicht beginnen.

"Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit COVID-19 leben zu lernen", wird im Rundschreiben des Bildungsministeriums betont. Tests und Maskenpflicht sind im Variantenmanagementplan der Regierung in der aktuellen Phase der Pandemie nur anlassbezogen und befristet vorgesehen. So dürfen etwa Schulen selbst bis zu zwei Wochen Antigentests oder Masken vorsehen.

Zu Schulbeginn empfiehlt das Ministerium außerdem auf freiwilliger Basis die Durchführung von Tests: Wie schon im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.

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Bei besonderer Risikolage können Schulen für maximal zwei Wochen Test- und Maskenpflicht bzw. zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen, bei Zustimmung der Bildungsdirektion auch länger. Distance Learning kann nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.

Trotz Kritik bleibt das Ministerium auch dabei, dass symptomlose Lehrer und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen dürfen. Schulen müssen diesen allerdings einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen, in diesen Räumen ist außerdem auf besondere Hygienemaßnahmen zu achten, wird im Rundschreiben betont.

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Lehrer- und Direktorenvertreung haben das Unterrichten symptomlos Infizierter abgelehnt. Mehrere Bundesländer haben außerdem angekündigt, an den Pflichtschulen, wo sie die Dienstgeber der Lehrer sind, den Einsatz von infizierten Pädagoginnen und Pädagogen zu untersagen.