"Schwiegermuttergeld" von Grasser Thema am 148. Prozess-Tag

Richterin Marion Hohenecker muss sich wieder allerhand anhören
Am Montag ist der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und andere rund um die Buwog-Privatisierung nach vierwöchiger Prozesspause fortgesetzt worden. Am heutigen Tag 148 im Mega-Strafverfahren wird Heinrich S., Wirtschaftstreuhänder in der Schweiz, per Videokonferenz als Zeuge einvernommen.

S. erklärte gleich zu Beginn der Befragung, er denke, er müsse als Wirtschaftstreuhänder nicht aussagen. Grassers zweiter Verteidiger Norbert Wess stellte einen entsprechenden Antrag, den der Schöffensenat nach einer Beratung allerdings abwies. S. müsse über seine Managementtätigkeiten im Zusammenhang mit der Ferint AG aussagen, belehrte die Richterin den Zeugen.

S. hatte bei Bareinzahlungen Grassers auf ein Konto der Gesellschaft Ferint AG bei der Meinl Bank eine Rolle gespielt. Grasser hatte in den Jahren 2005 und 2006 auf das Konto der Gesellschaft Ferint AG bei der Meinl Bank 500.000 Euro nach Schalterschluss der Bank in bar eingezahlt. Das Geld hat Grasser nach eigenen Angaben von seiner Schwiegermutter aus der Swarovski-Unternehmerfamilie bekommen. Diese hatte das aber nicht bestätigt.

Das Geld landete - nach Veranlagung in Meinl-Wertpapieren und einer Veranlagung in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria-Bank - auf einem Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin in der Schweiz. Auf dieses Mandarin-Konto wurde auch Geld aus der Buwog-Millionenprovision übertragen, von dem der mitangeklagte Walter Meischberger sagt, es gehöre ihm. Laut Anklage geht es dabei aber um den Anteil Grassers, die Vermengung der Gelder auf dem Mandarin-Konto sei für Grasser belastend. Grasser dementiert, er habe kein Geld aus der Buwog-Provision erhalten.

Während der heutigen Zeugenbefragung mussten nur die Angeklagten Grasser, Meischberger, Peter Hochegger und Gerald Toifl im Gerichtssaal im Wiener Straflandesgericht erscheinen.

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