Sebastian Kurz: Weisungsrat prüft mögliche Falschaussagen zu Ibiza-Causa

Kurz muss weiter auf die Entscheidung der Justiz warten
Gegen Ex-Kanzler-Kurz könnten Vorwürfe der Falschaussage im Rahmen des Ibiza-U-Ausschusses erhoben werden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte ihre Ermittlungen zu den Vorwürfen im Frühjahr abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet. Dieser Akt wanderte ins Justizministerium und von dort an den Weisungsrat. Dieser erstattet zum Erledigungsentwurf von Justizministerin Alma Zadić nun eine schriftliche Äußerung. Die geht an die Ministerin, und deren Entscheidung geht an die Staatsanwaltschaft zurück – und erst dann wird öffentlich, wie es weitergeht.

Wie die "Kronen Zeitung" in ihrer Abendausgabe berichtete, soll am Dienstag der Weisungsrat dazu getagt haben. Die Zeitung berief sich dabei auf die Generalprokuratur, wo der Beirat organisatorisch angesiedelt ist.

Anklage oder nicht?

Ob es eine Anklage geben wird oder nicht, ist damit weiter offen. In der Umgebung von Kurz hat es zuletzt geheißen, dass man damit rechne, dass man aber auch einen Freispruch im Prozess erwarte. Im aktuellen Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe. Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren - inklusive der Themen Umfragen und Inseratenvergaben - läuft weiterhin.

Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.

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