APA - Austria Presse Agentur

Sechseinhalb Jahre Haft für Home Invasion in Kärnten

Wegen einer Home Invasion im vergangenen Herbst ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 31-jähriger Rumäne zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gemeinsam mit drei teils noch flüchtigen Mittätern einen Mann zu Hause überfallen. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Gerhard Pöllinger-Sorre, verwies in seiner Urteilsbegründung auf das reumütige Geständnis des 31-Jährigen, ihm hatten bis zu 15 Jahre Haft gedroht.

Der Überfall war im September 2020 in einem Dorf im Bezirk Spittal an der Drau begangen worden. Vier Männer waren nachts in ein Haus eingedrungen, hatten den Bewohner mit einem Messer bedroht, ihn gefesselt, geknebelt und geschlagen. Die Täter hatten unter anderem Bargeld, Schmuck und eine wertvolle Münzsammlung erbeutet.

Eine wesentliche Rolle bei der Home Invasion spielte die rumänische Pflegehelferin, welche die damals 92-jährige Mutter des Überfallsopfers betreut hatte. Sie hatte den Angeklagten über Facebook kennengelernt und den Tatplan mitentwickelt. So lieferte sie Informationen, wann die Hausbewohner schlafen gehen, welche Türen abgesperrt und wo im Haus welche Wertgegenstände zu finden sind. Um ihre Mithilfe zu verschleiern, ließ sie sich bei dem Überfall auch leicht verletzen. Von der Beute hatte sie laut dem Angeklagten 1.000 Euro bekommen. Sie wurde bald nach der Tat überführt und bereits zu vier Jahren Haft verurteilt, die sie derzeit absitzt.

Der 31-jährige Angeklagte gab vor Gericht alles zu - die Verwendung eines Messers sei ebenso geplant gewesen wie das Fesseln des Hausbewohners. Fingerabdrücke und weitere Spuren am Tatort belasteten den Mann ebenso wie sein Kontakt mit der Pflegehelferin kurz vor der Tat. Während der Verhandlung kämpfte der 31-Jährige mit den Tränen und bat sein Opfer, das als Zeuge aussagte, "tausendfach" um Entschuldigung.

Staatsanwältin Karin Schweiger verwies zwar auf das umfassende Geständnis des Mannes: "Nichtsdestotrotz handelt es sich hierbei um ein massives Verbrechen, bei dem das Opfer auch verletzt worden ist." Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin nahm der Angeklagte das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.