APA - Austria Presse Agentur

Seisenbacher-Prozess startet am 25. November in Wien

Am 25. November beginnt am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den Ex-Judoka Peter Seisenbacher. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch der APA. Vorerst sind zwei Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil für den zweifachen Olympiasieger - er hatte 1984 in Los Angeles Gold erkämpft und 1988 in Seoul seinen Titel verteidigt - könnte am 2. Dezember ergehen.

Dem mittlerweile 59 Jahre alten einstigen Sport-Idol wird schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen, wobei er die ihm angelasteten Taten als Trainer eines Wiener Judo-Vereins gesetzt haben soll. Seisenbacher hatte 1989 seine aktive Laufbahn beendet. Danach fungierte er zunächst als Generalsekretär der österreichischen Sporthilfe und etablierte sich schließlich als Trainer und Funktionär im Judo-Sport.

Für die vom ihm betreuten Kinder und Jugendlichen dürfte der Goldmedaillen-Gewinner weit mehr als ein Trainer gewesen sein. Im Bewusstsein seiner herausragenden sportlichen Erfolge und seiner Verdienste - Seisenbacher erhielt 1996 das Goldene Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich - wurde er fast uneingeschränkt bewundert und nicht infrage gestellt.

Nicht nur die Judo-Szene reagierte erschüttert, als einige junge Frauen Jahre nach den nunmehr inkriminierten Übergriffen zur Staatsanwaltschaft gingen und gegen ihren ehemaligen Trainer Anzeige erstatteten. Der Anklage zufolge war ein Mädchen neun Jahre alt, als Seisenbacher - damals 37 - die Betroffene 1997 erstmals bedrängte. Von 1999 an kam es nach Angaben der Betroffenen zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs wiederholt missbraucht worden sein.

Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt hatte. Auch mit diesem Mädchen kam es gemäß der Anklage zu sexuellen Handlungen.

Auf einem Judo-Sommerlager soll Seisenbacher im August 2001 versucht haben, einem dritten Mädchen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.

Nicht von der Anklage umfasst ist dagegen eine angeblich intime Beziehung, die Seisenbacher vom Sommer 2001 bis Ende 2002 zu einer weiteren 16-Jährigen geführt haben soll. Grund: Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Anklage auf das "ausdrückliche Einverständnis" der damals zwar noch nicht Volljährigen, aber nicht mehr Unmündigen. Daher wurde in diesem Punkt von der Anklagebehörde kein Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angenommen.

Seisenbacher hätte sich in dieser Causa schon im Dezember 2016 vor einem Schöffensenat zu verantworten gehabt. Er nutzte den Umstand, dass er nicht in U-Haft genommen worden war, um sich kurz vor Verhandlungsbeginn ins Ausland abzusetzen. Seine Flucht führte ihn von Georgien in die Ukraine, wo er im August 2017 von Zielfahndern des Bundeskriminalamts aufgespürt wurde. Die Ukraine lehnte allerdings aus formalen Gründen die Auslieferung des Ex-Judokas an die Wiener Justiz ab, weil die ihm vorgeworfenen Taten nach ukrainischem Recht verjährt wären. Eng wurde es für Seisenbacher, als die Ukraine im heurigen Mai ein Zusatzprotokoll des Europäischen Auslieferungsübereinkommens unterzeichnete. Er musste befürchten, jetzt doch der heimischen Justiz übergeben zu werden. Beim Versuch, über die polnische Grenze in die Ukraine zu verlassen, wurde er Anfang September festgenommen und kurzerhand nach Wien überstellt. Seit 14. September befindet er sich in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. Daran wird sich bis zur Hauptverhandlung, bei der es für Seisenbacher um bis zu zehn Jahre Haft geht, auch nichts ändern.

Seisenbacher hat sich zu den Missbrauchs-Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.