APA - Austria Presse Agentur

Selbsternannter Laufhauskönig wegen Cybermobbing vor Gericht

Ein selbsternannter Laufhauskönig ist am Montag erneut wegen Cybermobbings vor Gericht gestanden, weil er Leute aus seinem Umfeld über Facebook, Twitter, Instagram und einen Blog beschimpft haben soll. Eine Tänzerin, die für Burlesque-Einlagen und Striptease gebucht werden kann, hat seit vier Jahren keine Ruhe vor dem Mann, wie sie vor Richter Hartwig Handsur ausführte.

Das Verfahren wurde im März begonnen, aufgrund eines Anwaltswechsels war die Zwei-Monate-Frist verstrichen. Daher musste der Prozess nun wiederholt werden. Der Beschuldigte, der bereits wegen ähnlicher Delikte vor Gericht stand und in Strafhaft sitzt, soll laut Strafantrag von Oktober 2018 bis Februar 2019 die Tänzerin - dabei handelt es sich um die Ex-Freundin des Mannes -, eine Anwältin sowie zwei Rotlicht-Größen im Netz beschimpft haben.

Mehrere Stunden lang erörterte Richter Handsur die gegen die vier gerichteten "nicht sehr wertschätzenden Bezeichnungen", wie er ausführte. Zu einem TV-Auftritt der Anwältin schrieb der Laufhaus-Mitarbeiter, das "hätte auch eine dressierte Schimpansin aus dem Circus Roncalli gemeistert". Denn der Beschuldigte ärgerte sich darüber, dass es zwischen ihm und der Anwältin ein Vertretungsverhältnis gegeben habe und sie dies in Abrede stellte, nachdem er das Gefühl hatte, schlecht beraten zu sein.

Begonnen hatte alles, als ihn mit der auch der breiteren Öffentlichkeit bekannten Tänzerin eine acht Wochen lange Liaison verband. Als Schluss war, soll laut Zeugenaussage der Frau der Beschuldigte weiterhin Nacktbilder auf diversen sozialen Netzwerken veröffentlicht haben, die sie gerne gelöscht gehabt hätte. Doch der Laufhaus-Mitarbeiter entfernte die Bilder nicht, im Gegenteil, er holte zu einem Rundumschlag aus und platzierte die Nacktänzerin in Verbindung mit Pornografie. "Das ist mir beruflich wahnsinnig unangenehm, weil sich Kunden abgewandt haben", erzählte die 37-Jährige, die dem Gericht am Montag weitere 600 Seiten Beweismaterial überreichte.

Bereits seit Jänner 2017 habe sie eine einstweilige Verfügung, dass sie von dem 47-Jährigen nicht mehr kontaktiert werden und er ihren Namen und ihre Bilder nicht mehr posten dürfe. "Es ist keinem Menschen recht, wenn sowas über ihn veröffentlicht wird", sagte die Frau. "Ich hab' nur Ruhe, wenn er im Gefängnis ist." Nach der Einschaltung der Promi-Anwältin sowie zweier Milieu-Größen wurden sie auch Opfer des 47-Jährigen, weil sich die allesamt nach Darstellung des Beschuldigten gegen ihn verschworen hätten. Laut Staatsanwaltschaft seien sie durch die Postings unzumutbar in deren Lebensführung beeinträchtigt.

Der Beschuldigte konstatierte, dass es sich nicht um Beleidigungen, sondern milieutypische Ausdrücke handle. "Ich sehe da nichts dabei, was das Gesetz verletzt", meinte er. Die Tänzerin selbst hätte in einer Fernsehsendung über ihre Sexualvorlieben berichtete. "Nur weil sie solche Äußerungen tätigt, müssen sie das nicht auch tun", meinte der Staatsanwalt.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag auf August vertagt. Da wird auch die Ex-Freundin aufgrund der umfangreichen Postings noch einmal aussagen müssen.