APA - Austria Presse Agentur

Selbstständigen-Regelung beim Kindergeld wird repariert

Nach der Aufregung um Selbstständige, die Kindergeld wegen einer versäumten Frist zurückzahlen mussten, versuchen ÖVP und FPÖ nun eine Gesetzesreparatur. Am Donnerstag wurde im Nationalrat ein Initiativantrag eingebracht, der eine Fristverlängerung vorsieht. Außerdem soll ein mit rund einer Mio. Euro dotierter Jungfamilienfonds geschaffen werden - für jene, die bereits zahlen mussten.

Weil sie es verabsäumt hatten, innerhalb einer - wie die Koalition inzwischen selbst einräumt - kaum einhaltbaren Frist eine monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte an die Sozialversicherung zu schicken, mussten einige Selbstständige das Kinderbetreuungsgeld vollständig zurückzahlen. Dies geschah, obwohl sie die Zuverdienstgrenze eingehalten hatten. Die Fälle waren vergangenen Herbst bekannt geworden, es war von einer verschärften Vollzugspraxis der Gewerbe-Sozialversicherung SVA die Rede.

Bei Geburten ab 1. März 2017 wurden daher bereits Erinnerungen an die Eltern eingeführt. Für ältere Fälle, konkret Geburten zwischen 1. Jänner 2012 und 28. Februar 2017, soll nun die Gesetzesänderung kommen. Der Nachweis zur Einkommensabgrenzung kann dadurch noch bis 31. Dezember 2025 erbracht werden. Das gilt auch für anhängige Gerichtsverfahren. Bei Einlangen einer Rückzahlungsaufforderung vom zuständigen Träger muss dieser allerdings innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

Zusätzlich wird aus Mitteln der SVA bzw. ihres Rechtsnachfolgers ein mit 1,010.813,48 Euro ausgestatteter Jungfamilienfonds eingerichtet. Wer das Kinderbetreuungsgeld bereits zurückzahlen musste, aber die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nachträglich nachweisen kann, soll (auf Antrag) eine Rückzahlung über diesen Fonds erhalten.

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf zeigte sich über die Regelung erfreut. "Die Wirtschaftskammer hat sich dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Schwachstellen beim Kinderbetreuungsgeld, die insbesondere selbstständige Mütter zu spüren bekamen, repariert werden. Das wird uns mit den nun geplanten Gesetzesänderungen gelingen", erklärte er in einer Aussendung. Der Antrag sollte am Donnerstag dem Sozialausschuss zugewiesen und dann im nächsten Nationalratsplenum beschlossen werden.