APA - Austria Presse Agentur

Serbien und Montenegro für EU nicht mehr sicher

Die EU hat die Westbalkan-Staaten Serbien und Montenegro nach Angaben von EU-Diplomaten wieder von der Liste der sicheren Corona-Drittstaaten entfernt.

Angesichts der gestiegenen Infektionszahlen in beiden Staaten werden die Reisebeschränkungen für die Länder damit wieder eingeführt. Österreich hat schon zuvor für die beiden Länder eine Reisewarnung ausgesprochen. Der Vorschlag sei von der deutschen Ratspräsidentschaft gekommen. Bei den Beratungen der 27 EU-Regierungen habe es außerdem Vorschläge gegeben, die Vereinigten Arabischen Emirate, Israel, Libyen und Jordanien auf die Liste der sicheren Drittstaaten zu setzen. Darauf habe man sich aber nicht einigen können, hieß es in EU-Kreisen.

Die Liste der Drittstaaten, aus denen Reisen in die EU möglich sind, schrumpft somit auf zwölf Länder. Die Botschafter fügten am Dienstag kein neues Land hinzu. Die Entscheidung muss noch im schriftlichen Verfahren offiziell von den Hauptstädten bestätigt werden. Bei der Liste handelt sich aber nur um eine Empfehlung. Österreich hat die Einreisebestimmungen für Länder außerhalb Europas noch nicht gelockert.

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Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle EU-Staaten außer Irland sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen zunächst zu verbieten. Seit Anfang Juli wird dieser Einreisestopp langsam gelockert. Konkret hob die EU die Einschränkungen für Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay ab 1. Juli auf. Auch China stand auf der Liste, allerdings zusätzlich mit der Bedingung, dass das Land seinen Einreisestopp für EU-Bürger beendet. Serbien und Montenegro werden nun von der Liste wieder gestrichen.

Die EU-Staaten wollen die Liste alle zwei Wochen überarbeiten. Bei der Entscheidung ist vor allem die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen der vergangenen 14 Tage ausschlaggebend. Für Staaten, aus denen Bürger noch nicht wieder einreisen dürfen, sind Ausnahmen vorgesehen - etwa für EU-Bürger und ihre Familien.