APA - Austria Presse Agentur

Sieben Jahre Haft für Brandstiftung in Wiener Justizanstalt

Ein 42-jähriger Mann, der am 23. Juli 2020 seine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt angezündet und tags darauf einen Justizwachebeamten schwer verletzt hat, ist am Dienstag vom Wiener Landesgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wies ein Schöffensenat (Vorsitz: Gerald Wagner) den gebürtigen Bulgaren in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurden die 19 Vorstrafen des Angeklagten - davon 15 in Bulgarien und je zwei in Deutschland und Österreich - als massiv erschwerend gewertet. Er hatte in der Vergangenheit Frauen vergewaltigt und Streitgegner schwer verletzt, in einem Fall hatte das eine dauerhafte Verunstaltung zu Folge. Fast die Hälfte seines Lebens hat der Mann in diversen Gefängnissen verbracht.

Im vergangenen Sommer saß er in einer Zelle in der JA Josefstadt, wo er sich ärgerte, weil er nicht mit seiner Schwester telefonieren durfte. "Ich dachte, ich werde ein paar Zeitungen anzünden. Ich habe nicht mit diesen Konsequenzen gerechnet. Als die Flammen zu groß geworden sind, habe ich um Hilfe gerufen", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Wie sich später von Brandermittlern rekonstruieren ließ, hatte der 42-Jährige die Matratze, das Leintuch und die Decke seines Betts angezündet und das Mobiliar so positioniert, dass die Flammen auf einen Tisch und einen Stuhl übergreifen konnten. Nur weil die Justizwache sehr rasch das Brandgeschehen mitbekam, die Betriebsfeuerwehr verständigte und diese umgehend mit der Brandbekämpfung begann, griff das Feuer nicht auf andere Hafträume bzw. Gebäudeteile über. Die Zelle des 42-Jährigen wurde dessen ungeachtet stark in Mitleidenschaft gezogen, der Sachschaden belief sich auf rund 32.000 Euro.

Am nächsten Tag beschmierte der in einen anderen Haftraum verlegte Insasse diesen mit Kot. Als ihn Justizwachebeamte in Spezialanzügen einer zwangsweisen Körperpflege unterziehen wollten, versetzte er einem Beamten mehrere Faustschläge und Fußtritte, wobei er ihm eine Fraktur des linken Mittelhandknochens zufügte.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bezeichnete den Angeklagten als "hochgefährlich". Dieser habe im Lauf seines Lebens eine kriminelle Vielseitigkeit entwickelt, gepaart mit instabilen Persönlichkeitsmerkmalen und paranoid-schizophrenen Zügen lasse das weitere Straftaten mit schweren Folgen befürchten. Dem Gutachter zufolge war beim Angeklagten im Tatzeitraum aber Zurechnungsfähigkeit gegeben, sodass am Ende vom Gericht aufgrund der Gefährlichkeitsprognose ergänzend zur Verurteilung die Unterbringung im Maßnahmenvollzug angeordnet wurde (§ 21 Absatz 2 StGB).