APA - Austria Presse Agentur

Sigmund-Freud-Privatuni bekämpft Aus von Medizin-Master

Die Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) wehrt sich gegen das Aus ihres seit 2015/16 angebotenen Medizin-Masterstudiengangs. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat die Zulassung des Medizin-Masters zuletzt wegen Qualitätsmängeln widerrufen. Die SFU will nun den entsprechenden Teil des Bescheids beeinspruchen, wie Rektor Alfred Pritz gegenüber der APA bestätigt. Gleichzeitig wird eine Wiedereinreichung des Studiums vorbereitet.

Die SFU versucht also auf zwei Wegen, den Weiterbestand des Medizin-Masterstudiums zu erreichen. Pritz will im Rahmen des Einspruchs gegen den Bescheid der AQ Austria, der mittlerweile bei der SFU eingelangt ist und noch geprüft wird, etwa zwei Gutachten von Professoren aus Deutschland vorlegen.

Was der Antrag auf Neuakkreditierung in der Praxis für jene Studierenden bedeutet, die demnächst ihren Medizin-Bachelor an der SFU abschließen werden und im Anschluss ihren Master beginnen wollen, soll laut Pritz Ende Jänner mit der AQ Austria geklärt werden. "Es könnte zu einigen Monaten Zeitverlust kommen", so Pritz' Erwartung für den Fall einer erfolgreichen Reakkreditierung. Die Agentur muss diesen Antrag nach dessen Einreichung erst prüfen.

Wesentliches Kriterium für den Widerruf der Akkreditierung war ein im Auftrag der AQ Austria erstelltes Gutachten. Darin wurden nicht nur Probleme beim Medizin-Masterstudium der SFU, sondern noch zahlreiche andere Abweichungen von den geforderten Standards für Entwicklungsplan und Qualitätsmanagement der Hochschule festgestellt und dem Board der AQ Austria für eine Reakkreditierung der Privatuni 51 Auflagen empfohlen. Die Zulassung sollte außerdem nur für sechs und nicht wie beantragt für zwölf Jahre verlängert werden.

Beim Masterstudium Medizin wurden die Mängel im Bericht als innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Jahren "nicht behebbar" eingeschätzt, deshalb der Widerruf der Akkreditierung. Grund sind "große Abweichungen von national und international üblichen Standards" bei Personal und Forschungsinfrastruktur. "Erhebliche Bedenken" gab es auch bei den Studienplänen: Durch das Fehlen eines eigenen Uni-Klinikums gebe es zu spät und zu wenig klinischen Unterricht, wegen der Vielzahl kooperierender Kliniken sei ein einheitlicher Ausbildungsstandard "kaum zu erreichen". Hier ist die SFU laut Pritz bereits aktiv geworden: Man sei in konkreten Verhandlungen mit Spitalsträgern zur Bildung von Universitätskliniken.

Keine Auswirkung hat der Entzug der Akkreditierung für das Masterstudium auf bereits erworbene Titel, wie AQ-Austria-Geschäftsführer Jürgen Petersen zuletzt vor Journalisten betont hat. Bereits im Masterstudium studierende Personen können diese Ausbildung außerdem abschließen. Dafür sorgt eine sogenannte "Teach out-Regelung". Der Betreiber muss dafür einen Plan zur Abwicklung vorlegen, der den Studierenden einen Abschluss "innerhalb eines die vorgeschriebene Studiendauer um ein Jahr nicht übersteigenden Zeitraumes ermöglicht". Das Bachelorstudium Medizin an der SFU wurde übrigens reakkreditiert und kann weiterhin normal studiert werden.

Grundsätzlich müssen Privatuniversitäten bzw. Privathochschulen akkreditiert bzw. nach einem gewissen Zeitraum regelmäßig reakkreditiert werden. Für beide Verfahren ist die AQ Austria zuständig, eine vom Bund finanzierte weisungsfreie Anstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bildungsministeriums. Grundlage für die Entscheidung sind dabei jeweils externe Gutachten.

AQ-Austria-Geschäftsführer Petersen verwies darauf, dass man die Eigenverantwortung der Hochschulen "ganz hoch stellt": "Wir können Auflagen aussprechen, wir können Akkreditierungen entziehen. Im Endeffekt sind aber die Einrichtungen für ihre Qualität verantwortlich." Die Gründungsidee dieses Hochschulsektors sei es gewesen, privat organisierte Einrichtungen zu schaffen, an denen etwa neue studien- und organisationsrechtliche Formen ausprobiert werden können. Das habe man als Staat respektiert und deshalb etwa die entsprechenden Gesetze relativ schlank gehalten, so Petersen.

Bei den Verfahren gibt es dabei Unterschiede zwischen Akkreditierungen und Reakkreditierungen: Neugründungen müssten grundsätzlich im Zuge einer ex-ante-Prüfung beurteilt werden, betonte Petersen. "Das geht man davon aus, was geplant ist." Hier brauche es auch einen "Vertrauensvorschuss", weil etwa noch nicht alle Lehrenden da seien. Bei einer Reakkreditierung könne man dagegen bereits beurteilen, was die Hochschule getan habe und ob sie das in sie gesetzte Vertrauen erfüllt habe - ähnlich sei es auch bei der Zulassung und Verlängerung von Studiengängen.