Skiliftbetreiber wollen FFP2-Maskenpflicht bekämpfen

Ab 24. Dezember sollen die Skilifte wieder in Betrieb gehen
Die Seilbahnwirtschaft wird die vorgeschriebene Tragepflicht von FFP2-Masken während der Liftfahrt und beim Anstellen juristisch bekämpfen. Das kündigte der Obmann der Salzburger Liftbetreiber Erich Egger am Dienstag an. "Unserer Ansicht nach ist diese Vorschrift verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt." Dennoch werden in Salzburg fast alle Skigebiete am 24. Dezember in die Wintersaison starten.

"Während man in Wien mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz U-Bahn fahren darf, braucht es in den Skigebieten eine hochwertige medizinische Maske, damit man sich in der freien Natur am Berg bewegen darf", begründete Egger den Vorstoß des Fachverband der österreichischen Seilbahnen, einen Verfassungsjuristen damit zu beauftragen, gegen die neue Verordnung anzukämpfen.

Eine Konferenz der Liftbetreiber am Dienstagnachmittag habe ergeben, dass am Donnerstag fast alle Liftbetreiber im Bundesland Salzburg starten wollen. "Am 24. wird die Zahl der Gäste überschaubar sein. Wir haben uns dazu entschlossen, diesen Tag als eine Art Lerntag zu nutzen, um zu sehen, wie die zahlreichen Corona-Sicherheitsvorkehrungen angenommen werden", so Egger.

Die Seilbahnwirtschaft werde alles tun, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. "Vorrichtungen wie Absperrungen und Bänder werden für den erforderlichen Abstand sorgen. Wir stellen auch Mitarbeiter ab, um die Gäste darauf aufmerksam machen, wie sie das Ansteckungsrisiko minimieren können", sagt Egger. Allerdings werde es anfangs einen Teilbetrieb geben. "Mehr ist wirtschaftlich nicht darstellbar und wird auch nicht notwendig sein, weil keine Übernachtungsgäste aus anderen Bundesländern zu uns kommen können.

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