APA - Austria Presse Agentur

Sohn nach Bluttat in Wien-Liesing in Justizanstalt

Ein 22 Jahre alter Mann, der die Tötung seiner Mutter am späten Dienstagabend gestanden hat, ist noch am Mittwoch in die Justizanstalt eingeliefert worden. Streit und Zorn sollen seine Motive für die Bluttat gewesen sein. Der junge Mann war bei den Behörden als Hochrisikofall bekannt. Dreimal wurde über ihn ein Betretungs-und Annäherungsverbot verhängt. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter beim Verein Neustart nahm er jedoch nicht wahr.

Gewalttäter, die von der Polizei weggewiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden, müssen sich binnen fünf Tagen in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention melden und einen Termin vereinbaren. Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Der 22-Jährige hat sich allerdings nie beim zuständigen Verein Neustart gemeldet, sagte Pressesprecher Thomas Marecek der APA. "Das haben wir, wie in solchen Fällen üblich, der Polizei gemeldet." Wird eine Teilnahme an der Beratung verweigert, bekommt der Gefährder eine Verwaltungsstrafe. Laut APA-Informationen hat der 22-Jährige eine solche bereits bezahlt, ein weiteres Verfahren ist noch offen.

Zum Zeitpunkt der Tat am späten Dienstagabend gab es kein aufrechtes Betretungsverbot. Der 22-Jährige war an der Adresse des Tatortes polizeilich nicht gemeldet, hat aber eine Meldeadresse in einer betreuten Wohneinrichtung in Wien. Drei Stiche im Hals- und Nackenbereich soll der Sohn seiner 54-jährigen Mutter in ihrer Wohnung in Erlaa zugefügt haben. Er wandte sich nach der Bluttat an Nachbarn und sagte ihnen, dass seine Mutter Hilfe benötige. Die Reanimation blieb erfolglos.

Mehrfach soll der junge Mann seine Mutter in der Vergangenheit bereits bedroht haben. Polizisten sprachen auch mehrfach mit dem späteren Opfer, hieß es von der Exekutive. Sie warnten die 54-Jährige demnach, dass für sie große Gefahr bestehe, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. Der Sohn befand sich wegen des Verdachts auf eine psychische Erkrankung in der Vergangenheit auch schon vorübergehend in einem Krankenhaus.