APA - Austria Presse Agentur

Spaniens Verfassungsgericht stoppt Gesetzgebungsverfahren

In einer ungewöhnlichen Entscheidung hat das spanische Verfassungsgericht Medienberichten zufolge ein laufendes Gesetzgebungsverfahren der linken Regierung gestoppt. Die konservative Mehrheit der Richter gab am Montag nach über zehnstündigen Beratungen mit sechs zu fünf Stimmen einem Eilantrag der konservativen Oppositionspartei PP auf vorläufigen Rechtsschutz statt, wie der staatliche TV-Sender RTVE und andere Medien Montagabend berichteten.

Die PP hält ein Gesetzespaket der linken Regierung für verfassungswidrig, mit dem unter anderem die konservative Mehrheit der Verfassungsrichter durch einen neuen Wahlmodus beendet und Strafen für katalanische Separatisten gemildert werden sollte.

Das Unterhaus hatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und kleinerer Parteien der Gesetzesinitiative vergangenen Donnerstag bereits zugestimmt. Dabei war es zu äußerst heftigen Wortgefechten gekommen. Redner von Regierung und Opposition warfen sich gegenseitig vor, einen Staatsstreich zu beabsichtigen. Am Donnerstag sollte der Senat über die Gesetzesinitiative abstimmen. Dem schoben die Richter nun einen Riegel vor. Es war zunächst unklar, wie es weitergehen würde, weil es so einen Fall bisher noch nicht gab.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte das ohnehin schon extrem unversöhnliche Verhältnis zwischen Regierung und Opposition weiter verschlechtern. Die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez wollte mit dem neuen Wahlmodus für die Mitglieder des Verfassungsgerichts eine monatelange Blockade der konservativen Juristen überwinden. Sie wirft der PP und ihr nahe stehenden Richtern vor, eine Erneuerung durch progressivere Richter als Ausdruck der seit 2019 geänderten Mehrheit im Parlament verhindern zu wollen.

Sánchez will verhindern, dass ein weiterhin konservativ dominiertes Verfassungsgericht im kommenden Wahljahr wichtige Gesetze der Regierung kippen könnte. Zudem will er die Lage in Katalonien beruhigen, damit der Konflikt nicht den Wahlkampf bestimmt.